Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Bann

Bann: den Bann brechen

Umschreibung: das Schlimmste ist abgewehrt [KUE: Bann]; eine lange unabwendbar erscheinende, scheinbar schicksalshafte Situation [-] beende[n] [DUR: Bann]

Analyse der Bedeutung: Der Bann ist der magischen Vorstellung nach eine zwanghafte Zauberhandlung, die dafür sorgt, dass der Gebannte keinen Schaden mehr herbeiführen kann, mithin seine Wirkmächtigkeit entzogen ist. Die sogenannten Zauberpraktiken des Stellens, Verbannens und Beschwörens werden ausgeführt, um einen magischen Zwang zu evozieren. Exorzisten, insbesondere katholische Priester beherrschen die Kunst des Bannens, die ansonsten nur einem kleinen magischen Personal vorbehalten ist, nämlich jenen, die der schwarzen Magie mächtig sind. Demnach wird das Bannen auch mit Zauberern, Geistern und Hexen in Verbindung gebracht. Das sogenannte Verbannen habe etwa den Ausschluss aus der Gesellschaft zur Folge, hiernach der Gebannte ein vogelfreies kümmerliches Dasein fristete. Das Stellen macht den Gebannten temporär unschädlich, während das Beschwören als Bann eine Ächtungsdirektive gegen den Gebannten aufstellt. [Vgl. HdA: Bann; vgl. KRL: Bann; vgl. PA: Bann] Die Wendung den Bann brechen steht im gegenwartssprachlichen Gebrauch nicht mit einem Lösungszauber, der gegen den Gebannten ausgeübt wurde, in Verbindung. Es geht im übertragenen Sinn um das Bewältigen einer ausweglosen Situation resp. das Umschwenken von Ablehnung in Zustimmung. [RR] - Entstehungszeit: 19. Jh. [KUE: Bann]; 18. Jh. [DTA: Bann brechen]; 17. Jh. [PA: Bann] - Realienkundliches: Schon im Alten Testament ist von Bannung unterworfener Gegenden die Rede. Im Mittelalter unterscheidet man zwischen weltlichem und kirchlichem Bann, der mithin ein zentraler Begriff der mittelalterlichen Rechtsordnung ist. Bannbulla wird ein päpstlicher Entscheid der Bannung genannt, mit dem der Gebannte exkommuniziert wurde. [Vgl. HdA: Bann; vgl. KRL: Bann; vgl. PA: Bann] - Semantische Prozesse: phraseologisiert - Interlingual Kompatibles: engl. to break the spell [dict.cc]; frz. rompre le charme [leo.org] - Querverweis: jemanden in den (eigenen) Bann ziehen

 

***

 

Bann: jemanden in den (eigenen) Bann ziehen

Umschreibung: jemanden ganz gefangen nehmen, fesseln [DUR: Bann]; stark auf etwa/jemanden aufmerksam machen [RR]

Analyse der Bedeutung: Die Wendung in den (eigenen) Bann ziehen (zur Wortgeschichte siehe den Beleg den Bann brechen↗) stammt aus der damaligen abergläubischen Vorstellung des Banns als eines Zaubers und drohender zwingender Macht. Ein Bann übe, dem Aberglaube nach, Macht auf den Gebannten aus und mache diesen gefügig. Im übertragenen Sinn geht das In-den-Bann-ziehen mit einem Gefühl des Gefesselt-Seins an etwas einher, man ist von einer Person oder Sache völlig eingenommen. [Vgl. PA: Bann] - Entstehungszeit: 17. Jh. [PA: Bann] - Semantische Prozesse: phraseologisiert - Interlingual Kompatibles: frz. ensorceler qn. [leo.org]; engl. to cast a spell over sb.; to fascinate sb.; to capture sb.'s imagination [dict.cc] - Querverweis: jemanden/etwas verbannen; gebannt sein; (wie) gebannt (starren); den Bann brechen

 

***

Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.