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beschwören

beschwören: etwas/jemanden beschwören

Umschreibung:

  1. etw. durch einen Schwur bekräftigen [WDG: beschwören]
  2. jmdn. dringend, inständig bitten [WDG: beschwören]; drängen [RR]
  3. beteuern [RR]

Analyse der Bedeutung: Beschwören wird in der ursprünglichen Bedeutung als magische Handlung, die mit speziellen Wörtern durchgeführt wird, verstanden. Dabei wird eine stärkere Gewalt angerufen, um diese den eigenen Zwecken zu unterwerfen. Dieses Zitieren von übernatürlichen Wesen wird häufig durch die Beschwörung einer noch höheren Instanz verstärkt. Die Beschwörung zielt darauf ab, eigene Intentionen auf eine andere Macht zu projizieren und deren Willen zum Selbstzweck zu unterwerfen. Hier manifestiert sich auch der Unterschied zur Besprechung und zum Segen: Besprechungen und Segen werden zur Vertreibung der beschworenen Dämonen herangezogen, während die Beschwörung ebendiese gerade herbeizitiert. Die „Kunst der Beschwörung" [HdA: Beschwörung] ist allein der magischen Elite wie etwa den Alchemisten oder gelehrten Zauberern vorbehalten, während Besprechungen und Segen zu magischen Heilszwecken der volkstümlichen Zauberpraxis zuzuordnen sind. [Vgl. HdA: Beschwörung] 'Beschwören’ stellt eine Präfixableitung von schwören, insbesondere von ahd. biswerren dar und ist um 800 mit der Umschreibung ‚flehentlich bitten’ [PF: beschwören] entstanden. Im 9. Jh. verstanden man unter ‚beschwören’ ‚durch einen Schwur bezeugen'. ‚Beschwören’ von mhd. beswern in der Bedeutung ‚mit Zaubersprüchen rufen oder bannen’ [PF: beschwören] weist damals wie heute ein breites Bedeutungsspektrum auf. Die Beschwörung im Mittelhochdeutschen stellt bereits eine übertragene Bedeutung des flehentlichen Bittens dar. Wenn gegenwartssprachlich etwas beschworen wird, um eine Beteuerung auszudrücken, etwas zu bekräftigen oder jemanden zu drängen, referieren die übertragenen Bedeutungen auf den magisch-rechtlichen Bereich. [RR] - Querverweis: etwas berufen / unberufen


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beschwören: etwas heraufbeschwören

Umschreibung:

  1. durch bestimmte [unüberlegte, unbedachte] Handlungen eine missliche Situation o. Ä. verursachen [DUO: heraufbeschwören]
  2. an etwas Vergangenes erinnern und es [zur Mahnung] eindringlich darstellen [DUO: heraufbeschwören]
  3. etwas mit Nachdruck erreichen, erzielen wollen [RR]

Analyse der Bedeutung: Die übertragenen Bedeutungen der Wendung etwas heraufbeschwören (zur Etymologie und Wortgeschichte siehe den Beleg etwas/jemanden beschwören ↗) beziehen sich auf die magische Praxis des Herbeizitierens von Übernatürlichem. [RR] - Entstehungszeit: Ende 18. Jh [vgl. dwds.de: heraufbeschwören] - Querverweis: etwas/jemanden beschwören

 

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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