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Fluch

 

 

Fluch: (ein) böser Fluch 

Umschreibung der Bedeutung:

  1. böse Verwünschung; Wunsch, dass jemandem ein Unheil widerfahren soll [DUO:Fluch]
  2. Strafe, Unheil, Verderben [DUO: Fluch]

Analyse der Bedeutung:
Bei einem Fluch handelt es sich um Unheil, das einem/r anderen gewünscht wird oder einem selbst anheimfällt. Ein Fluch kann zur bösen Strafe gegen sich selbst (Selbstverfluchung) oder andere werden (siehe den Beleg zum Fluch werden), wenn er als ein durch magische Kraft aufgeladenes Wort wirkt, gleichsam als Verbalakt, der einen Schadenszauber evoziert. Entscheidend für das Verständnis von Flüchen ist eine magische Weltanschauung, die davon ausgeht, der eigene Wille besitze eine Übermacht, infolgedessen ein Fluch als Verwünschungsformel wirksam werde. Schon im alten Ägypten wurden Flüche in besonderer Form und in Schrift tradiert. Rituelles Schreiben von magischen Flüchen auf Gefäßen und deren Zertrümmerung zählen zu den überlieferten altägyptischen Bräuchen. Der Fluch, der schon im Alten Testament in der christlichen Tradition verboten wird, läuft flagrant der Allmacht Gottes zuwider. [Vgl. HdA: Fluch; vgl. ROE: Fluch, fluchen] Ein böser Fluch ist dem heutigen wie damaligen Verständnis nach mit Unheil, Schaden und Strafe verbunden. Der gegenwartssprachliche Fluch einer Sache aber wird selten bis kaum mit einer Weltanschauung, die sich der Übermacht des eigenen Willens sicher ist, in Verbindung gebracht. [RR] - Realienkundliches: Die Wirkdauer eines Fluches wurde potenziert, indem man den Fluch auf Tafeln niederschrieb, gleichsam konservierte und eingrub. Diese Zauberpraktik belegt der archäologische Fund einer Fluchtafel (Defixion) aus dem 10. Jh. aus Lund, welche den Fluch gegen einen treuelosen Geliebten tradiert. [Vgl. HdA: Fluch] - Interlingual Kompatibles: engl. curse [LA]; frz. malédiction [LA] - Querverweis: zum Fluch werden; fluchwürdig; verflucht (teuer/schön/…); verflixt und zugenäht; ein/der Fluch der bösen Tat sein

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Fluch: ein/der Fluch der bösen Tat sein 

Umschreibung der Bedeutung:

  1. die verhängnisvolle Folge einer bösen Tat, eines Unrechts [DUW: Fluch]

Analyse der Bedeutung:
Der Phraseologismus der Fluch der bösen Tat hat seinen Ursprung in Friedrich Schillers „Wallenstein“ (siehe historische authentische Belege) [vgl. DUR: Fluch]. Der Fluch ist in der Wendung übertragen als Strafe und Unheil zu interpretieren, welche von der bösen Tat evoziert wurden, mit der Bedeutung der Wendung als Konsequenzen einer verwerflichen Handlung. [RR] - Entstehungszeit: 18. Jh. [DUW: Fluch] - Diastratik: bildungsspr. - Semantische Prozesse: phraseologisiert - Interlingual Kompatibles: engl. Evil begets evil. [dict.cc]; frz. il/elle/... n'a que ce qu'il/elle/... mérite [pons.de] - Querverweis: (ein) böser Fluch

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Fluch: zum Fluch werden 

Umschreibung der Bedeutung:

  1. etwas vormals Gutes, das zur Bürde/Strafe wird bzw. zu Unheil führt [RR]

Analyse der Bedeutung:
Ursprünglich war der Fluch als magische Handlung bzw. Redeformel der Verwünschung zu verstehen (zur Wortgeschichte siehe den Beleg (ein) böser Fluch). Die Wendung zum Fluch werden meint übertragen, jemanden überkommt etwas (resp. Unheil) als Bürde oder Strafe. [RR] - Semantische Prozesse: phraseologisiert - Interlingual Kompatibles: engl. become a curse; under a curse [dict.cc] - Querverweis: (ein) böser Fluch; fluchwürdig; ein/der Fluch der bösen Tat sein

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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