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Schutzbrief

 

Schutzbrief: Schutzbrief  


Umschreibung der Bedeutung:

  1. Urkunde mit der staatlichen Zusage des Schutzes [DUO: Schutzbrief] (veraltet)
  2. Versicherung für Kraftfahrer, die dem Versicherungsnehmer bei Pannen, Unfällen, im Krankheitsfalle o. Ä. im In- und Ausland die jeweils erforderliche Hilfeleistung garantiert [DUO: Schutzbrief]

Analyse der Bedeutung: Der ursprüngliche Schutzbrief stellte eine verschriftlichte Zauberformel dar. Die magische Kraft, die von bestimmten Worten auszugehen scheint, bedingt seine Funktionalität als zauberhafter Protektor. Der Schutzbrief ging nämlich aus dem Bestreben hervor, die Zauberformel zu einem dauernden Schutzmittel zu entwickeln, das in verschriftlichter Form ständig von Menschen mitgetragen werden könne. Der Zauberspruch gewinne im Schutzbrief bleibende Kraft, da das Gesprochene in einer Niederschrift konserviert werde. Er schützt Menschen vor Unheil, indem sie das beschriebene Blatt, den Schutzbrief also, bei sich tragen oder das beschriebene Blatt sogar verschlucken, was die Wirkung um ein Vielfaches potenziere. In gefährlichen Zeiten setzt man verstärkt auf diese Art der Schirmherrschaft. Besonders Kriege begünstigen die Verbreitung von Schutzbriefen. In hohen Auflagen wurden sie bis in die Zeit des ersten Weltkriegs in Umlauf gebracht. Schutzbriefe wurden gegen Krankheiten, Schuss, Hieb oder Stich eingesetzt und in versiegelten Glasröhren sicher aufbewahrt. Ab dem 16. Jh. tritt verstärkt eine christliche Ausprägung von Schutzbriefen auf. [Vgl. HdA: Schutzbrief] Der übertragene Ausdruck findet sich heute im Bereich der Diplomatie und Politik in der Bedeutung als Urkunde mit der staatlichen Zusage des Schutzes und im Bereich des Versicherungswesens. Zauber- und Schutzformeln kommen in der modernen Form des Schutzbriefes nicht vor, die Funktion als Zusicherung des Schutzes bleibt jedoch bis in die Gegenwart aufrecht. [RR] - Entstehungszeit: 16. Jh. [dwds.de: Schutzbrief] - Allgemeiner Gebrauchskontext: 1) Politik; 2) Verkehrswesen

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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