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verbannen

verbannen: jemanden/etwas verbannen

Umschreibung:

  1. (als Strafe) aus dem Land weisen und nicht zurückkehren lassen oder an einen bestimmten entlegenen Ort schicken und zwingen, dort zu bleiben [DUO: verbannen]
  2. verachten, ignorieren [RR]

Analyse der Bedeutung:‚Verbannen’ leitet sich von ahd. firbannen [AWB: firbannan], insbesondere mhd. ban zwingende Gewalt [PF: Bann] ab (zur Wortgeschichte siehe den Beleg den Bann brechen↗). ‚Verbannen’ meinte ursprünglich, ‚einen Bann über jemanden verhängen‘, im Sinn einer magischen Handlung der Machtausübung, einer Strafandrohung und eines -vollzugs. [vgl. DWG: verbannen] Der gegenwartssprachliche Gebrauch referiert im übertragenen Sinn auf die magische Praktik des Banns, eines Stellens, Beschwörens und Verbannens. Dabei handelt es sich nicht ‚nur’ um Lokalsanktionen (Verweisen eines Ortes) oder Ächtung böser Subjekte, sondern alles kann aus Diversem verbannt werden. [RR] - Realienkundliches: immer unverendet / ist sin helfe wider sie, / die im getruwent als die / die durh Willelm striten, / der sele sigenunft erbiten / Uf dem velde Alitschans. / ei tievel, wie du uns des verbans, / und wie du gein uns vihtest / und unsern schaden tihtest! [Wolfram, Willehalm, I,3738, 13. Jh.] - Interlingual Kompatibles: engl. to banish so./sth. [leo.org]; frz. mettre qn. au ban [leo.org] - Querverweis: jemanden in den (eigenen) Bann ziehen; den Bann brechen

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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