Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

verwünschen

 

verwünschen: ein verwunschener Ort

Umschreibung der Bedeutung: unter der Wirkung eines Zaubers stehend [DUO: verwunschen]; Ort, der scheinbar verflucht und daher schädlich ist [RR]

Analyse der Bedeutung: Bei dem Adjektiv ‚verwunschen’ handelt es sich um die stark flektierte Nebenform des Partizip Perfekts des Verbs ‚verwünschen’ (siehe den Beleg jemanden/etwas ver-wünschen). Wird ein Gegenstand oder eine Person in der abergläubischen Vorstellung als verwunschen charakterisiert, ist davon auszugehen, dass diese mit einem Fluch belegt ist. Bei dieser Wendung von einer rein übertragenen Bedeutung zu sprechen, fällt schwer, auch wenn das magische Fluchen in dieser Wordkombination nahezu verblasst ist. Von einem verwunschenen Ort geht gegenwartssprachlich etwas Geheimes, Interessantes und Unergründliches aus. [Vgl. WDG: verwunschen; vgl. DUO: verwunschen] - Entstehungszeit: 18. Jh. [dwds.de: verwunschen] - Realienkundliches: Es sei erwähnt, dass vor allem in Märchen von verwunschenen Prinzessinnen und Prinzen oder verwunschenen Schlössern erzählt wird. [Vgl. WDG: verwunschen; vgl. DUO: verwunschen] - Semantische Prozesse: phraseologisiert - Querverweis: jemanden/etwas verwünschen

 

 

*** 

verwünschen: jemanden/etwas verwünschen

Umschreibung: (aus heftigem Unwillen gegenüber einer Person oder Sache) auf sie schimpfen, ihr etwas Böses wünschen, sie mit einem Fluch belegen [DUW: verwünschen]

Analyse der Bedeutung: ‚Verwünschen’ stammt vom Verb ‚wünschen’ ('begehren, verlangen’ [PF: wünschen]) ab, das Präfix ver- steht ursprünglich mit der Bedeutung ‚hinübergehen’ [KLU: ver-] in Verbindung. Bezogen auf das ‚Wünschen’ ist vermutlich ein Begehren, das über etwas (das Übliche, das Erlaubte) hinausgeht, anzunehmen. Verwünschen zählt zu den magischen Handlungen des Fluchens. Durch Redeformeln werde Unheil und Verderben gegen den Verwünschten, das verfluchte Objekt oder sich selbst herbeizitiert. Das magische Konzept der „Allmacht des eigenen Willens" [HdA: Fluch] fundierte die abergläubische Überzeugung der Wirkmächtigkeit des Verwünschens (siehe den Beleg (ein) böser Fluch↗). [Vgl. HdA: Fluch; vgl. ROE: Fluch, fluchen; vgl. KLU: ver-, Wunsch; vgl. PF: wünschen] Das Verwünschen stellt im übertragenen Sinn keinen performativen magischen Akt dar, nichtsdestoweniger wird durch die Wendung jemanden/etwas verwünschen der frenetische Unmut gegenüber einem Sachverhalt oder einer Person zum Ausdruck gebracht. [RR] - Realienkundliches: Dann wer lust hat zusehen/ was gestallt man einander raufet/ balget/ schlägt/ Gläser/ Kandel/ Schüssel/ Teller vnnd Messer zum Grindt wirfft vnd einander mutwilliglich ersticht vnnd ermördet: wer zusehen begert/ wie man dem Teuffel diene vnnd Gott schende vnd verschwöre/ vnd wie man die Seelen dem Teuffel schencke/ verkauffe vnd verwünsche/ wer ein ort zusehen begert […] der gehe in ein Teutsches vnordenliches Wirthshauß/ daselbst sihet man auch wie geschleckig vnd verschwendtlich bißweiln die patricij oder Geschlechter/ wie auch die schlimme vnnd gemeine Burger seyen [Albertinus, Der Landtstörtzer, S. 488, 1615] - Interlingual Kompatibles: engl. bewitched [LA]; frz. enchanté [LA] - Querverweis: (ein) böser Fluch

 

***

Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.