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Hundertfünfundsiebzig

Hundertfünfundsiebzig: ein Hundertfünfundsiebziger sein

 

Umschreibung: homosexuell sein [vgl. Kü, 368]

Historische Analyse: Diese Metapher bezieht sich auf Paragraph 175, auch bekannt als Schwulen-Paragraph, des deutschen Strafgesetzbuches bis 1994 [vgl. Kü, 368]. - Entstehungszeit: 1930 ff. [Kü, 368] - Gebräuchlichkeit: umgangssprachlich

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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