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Abgesang

Abgesang: der Abgesang von/ auf etwas sein

 

Umschreibung: 1.) letztes Werk, besonders eines Dichters, Komponisten [DUW] 2.) Ausklang, (wehmütiger) Abschied [DUW] 3.) die letzte Tat, Aufgabe vor dem Abschied von etwas [HS]

Historische Analyse: Der 'Abgesang' ist in der Verslehre der abschließende, dritte Teil der Strophe in den Liedern des Minne- und Meistersangs und folgt auf Stollen und Gegenstollen. [DUW] Dieser letzte Teil einer mittelalterlichen Liedform wurde verallgemeinert zur Bedeutung 'letztes künstlerisches Werk', welches wiederum in der gehobenen Sprache den Anlass für einen generellen Abschied von einer Sache darstellt. Der gegensätzliche Begriff 'Angesang', nach Grimm 'die anhebende strophe im gegensatz zur antistrophe' [Gr] wurde dagegen nie in übertragener Bedeutung verwendet, sondern ist bis heute in der Form 'Aufgesang' auf die Verslehre beschränkt. - Gebräuchlichkeit: sowohl eine fachsprachliche als auch eine gemeinsprachliche und gehobene Bedeutung

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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