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absegnen

absegnen: etwas absegnen (lassen)

 

Umschreibung: 1. etwas billigen [Kü, S. 14] 2. die Ausführung eines Vorhabens o. Ä. (als höhere Instanz) befürworten, genehmigen [PCUn]

Historische Analyse: Der Begriff 'Segen' (von althochdt.: segan; Rückbildung aus segnen, lat. signare: mit dem Zeichen [des Kreuzes] versehen) bezeichnet in der Religion das Aussprechen einer wohlmeinenden Formel oder eines Gebetes. Der Segen ist mit Gebärden verbunden (z. B.: Handauflegung, Ausbreiten der Hände), die das wohltätige Wirken Gottes an der gesegneten Person oder der gesegneten Sache symbolisieren und bewirken sollen. [netlex] - Entstehungszeit: 1960 ff. [Kü, S. 14] - Gebräuchlichkeit: 1. ugs. [Kü, S. 14] 2. scherzhaft [PCUn]

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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