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Absolution

Absolution: jemandem (die) Absolution erteilen

 

Umschreibung: 1. jemandem etwas vergeben [Rö] 2. jemanden von etwas freisprechen [Rö] 3. jemanden von etwas Negativem, Bösem lossprechen [Sch]

Historische Analyse: 1. Absolution bedeutet in kirchlicher Sicht die Lossprechung von Sünden und Sündenstrafen durch den dazu bevollmächtigten Priester an Gottes Stelle. Im 18. Jahrhundert wurde dieser kirchenrechtliche Begriff auch in säkularisiertem Gebrauch verwendet - im Sinne von Vergebung. [Rö] 2. Absolution in der katholischen Kirche: Vergebung von Sünden nach der Beichte [PCUn] - Entstehungszeit: seit dem 14. Jahrhundert belegt [Rö] - Gebräuchlichkeit: ugs. [Sch] - Fremdsprachen: engl.: give somebody absolution [PCOx D-E]

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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