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einweihen

einweihen: etwas einweihen

 

Umschreibung: 1. etwas (besonders ein Bauwerk) nach seiner Fertigstellung in feierlicher Form der Öffentlichkeit übergeben [PCUn] 2. etwas zum ersten Mal benutzen [PCUn] 3. etwas in Gebrauch nehmen [Sch] 4. etwas eröffnen [Sch]

Historische Analyse: 1. weihen: (Rel.) in einer rituellen Handlung etwas nach einem Heiligen, einer Gottheit o. Ä. benennen, um ihn, sie zu ehren (und die betreffende Sache seinem bzw. ihrem Schutz zu unterstellen) [PCUn] 2. zu einem gewissen Gebrauche weihen. Ein niedriger Scherz ist es, wenn man im gemeinen Leben von Dingen, die man zum ersten Mahle gebraucht, saget, daß man sie einweihe. [Adel, S. 1760] 3. Bei der Eröffnung eines neuen bzw. neu eröffneten Gebäudes werden Gäste zur Einweihungsfeier geladen. [Sch] - Gebräuchlichkeit: ugs., scherzhaft [PCUn], wird aber nicht immer scherzhaft verwendet [Sch] - Fremdsprachen: engl.: christen (coll.) = zum ersten Mal benutzen [PCOx D-E]

 

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einweihen: jemanden (in etwas) einweihen; (in etwas) eingeweiht sein

 

Umschreibung: 1. jemanden mit etwas, was er noch nicht weiß oder kennt, vertraut machen [PCUn] 2. jemandem ein Geheimnis anvertrauen [Sch]

Historische Analyse: 1. Weihe: rituelle Handlung, durch die jemand oder etwas in besonderer Weise geheiligt oder in den Dienst Gottes gestellt wird [PCUn] 2. In der Römischen Kirche gebraucht man dieses Zeitwort auch von geistlichen Personen. Einen Papst, einen Bischof, einen Abt, einen Priester, eine Nonne einweihen. [Adel, S. 1760] -> Weihe: Sakrament der katholischen Kirche, durch das jemandem die Befähigung zum Priesteramt erteilt wird [PCUn]

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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