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anfechten

anfechten: anfechten

 

Umschreibung: 1. etwas anzweifeln [R Bd2 S.423]; 2. ein Urteil in Frage stellen [R Bd2 S.423]; 3. einen Prozess erneut aufrollen [R Bd2 S.423]; 4. Die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Gültigkeit von etwas in Frage stellen, anzweifeln, bestreiten [Gri 98 Bd2 Sp.882]; 5. Die Rechtmäßigkeit, Rechtsgültigkeit von etwas mit Rechtsmitteln angreifen [Gri 98 Bd2 Sp.882]; 6. jem. anbetteln, zu 'fechten' [Kü]; Faux Amis: mart. (Fechtersprache) siehe Beleg unter "Wehrhafte WortSchätze";

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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