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Alleingang

Alleingang: (im) Alleingang

 

Umschreibung: 1. als einzelner [Gri Sp.332]; 2. übertr. allg. von Aktivitäten, die ohne Mitwirkung anderer stattfinden [Gri Sp.332]; 3. ohne fremde Hilfe; ganz auf sich selbst gestellt; völlig selbstständig [Kü]; 2. Etwas eigenmächtig, ohne Absprache mit anderen unternehmen

Historische Analyse: 1. Beim Ballspiel versteht man unter Alleingang den Durchbruch eines einzelnen Spielers durch die gegnerische Verteidigung. Beim Pferdesport ist Alleingang das Rennen ohne ernsthaften Konkurrenten [Kü]; - Faux Amis: 1. lt. Küpper u. Grimm aus dem Sport, erst ab 1930/40er! - Fremdsprachen: 1. engl.: do sth. off one's own bat [PCOx];

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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