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anfechten

anfechten: etwas anfechten / anfechtbar sein

 

Umschreibung: 1. etwas anzweifeln [R Bd2 S.423]; 2. ein Urteil in Frage stellen [R Bd2 S.423]; 3. einen Prozess erneut aufrollen [R Bd2 S.423]; 4. Die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Gültigkeit von etwas in Frage stellen, anzweifeln, bestreiten [Gri 98 Bd2 Sp.882]; 5. Die Rechtmäßigkeit, Rechtsgültigkeit von etwas mit Rechtsmitteln angreifen [Gri 98 Bd2 Sp.882]; 6. jem. anbetteln, zu 'fechten' [Kü];

Historische Analyse: 1. einen schwachen Angriff auf etwas thun, im figürlichen Verstande [...] mit schwachen oder blos scheinbaren Gründen angreifen [A1 Sp. 292]; 2. (allg.) 1. Eine feindliche That, besonders die Handlung dessen, der zuerst thätig beleidiget. Der Angriff im Kriege. [...] Anagriff kommt schon bey dem Willeram von der Berührung mit den Händen vor, und in den Longobardischen Rechten bedeutet Anagrip die gewaltsame Bemächtigung einer Sache. [Adel]; - Entstehungszeit: 1. urspr. 'gg. jem. kämpfen, jem. angreifen' - z.B. 1170, Pfaffe Lamprecht 'wir suln si ane vehten' [Gri 98 Bd2 Sp.882];

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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