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Aberglaube

                                                                                                          Aberglaube: Aberglaube

Umschreibung: nicht viele Umstände machen [Rö: Federlesen]; mit jemandem/etwas energisch verfahren, ohne große Umstände zu machen oder Rücksicht zu nehmen [DUR: Federlesen]; keine großen Umstände, wenig Aufhebens machen [Pf: Federlesen]; kurz und radikal jemandem die Meinung sagen [Fr: Federlesens]

Analyse der Bedeutung: Aberglaube (auch Afterglaube, Missglaube) geht über wahre, etablierte Überzeugungen einer Gesellschaft hinaus, wie das zusammensetzte Wort nahelegt. Die Konstituente aber erfuhr eine pejorative Bedeutungsveränderung ausgehend von ‚nach, wieder, hinter‘ [KLU: Aberglaube] zu ‚neben-, schlechter‘. Dabei wurde Aberglaube bedeutungsgeschichtlich immer vom Begriff ‚Glaube‘ abgegrenzt und ideologisch auf-geladen. Aberglaube wird mit dem irrationalen Volksglauben verbunden, der wider die epochenbestimmenden religiösen, rationalen Auffassungen von Kausalitäten läuft. [Vgl. KLU: Aberglaube; vgl. HdA: Aberglaube; vgl. DWG: Aberglaube]. Im übertragenen Sinn wird Aberglaube als eine irrationale, törichte und wenig reflektierte Einbildung und Interpretation von Zusammenhängen verstanden. [RR] - Entstehungszeit: 19. Jh. [PA: Aberglaube]; 15. Jh. [RR] (siehe historische authentische Belege) - Semantische Prozesse: pejorativ - Querverweis: abergläubisch

 

***

 

Aberglaube: abergläubisch

Umschreibung der Bedeutung: an übernatürliche, irrationale Kräfte und Mächte glaubend; hypochondrisch annehmend; einem törichten, irrigen Glauben anhängend [RR]

Analyse der Bedeutung: Aberglaube bzw. abergläubisches Denken bezeichnet den Glauben, der über den rechten Glauben hinausgeht. ‚Abergläubisch‘ leitet sich von ‚Aberglaube‘ (zur Etymologie siehe den Beleg Aberglaube) ab, der seit jeher mit Ideologischem angereichert wurde. Das sich daraus erschließende Derivat ‚abergläubisch‘ wird je nach Kontext unterschiedlich definiert. Gemeinsam ist diesen Beschreibungen von ‚Aberglauben‘ bzw. ‚abergläubisch‘, dass sie dem Bereich des irrationalen Volksglaubens, der wider die epochenbestimmenden religiösen und rationalen Auffassungen von Kausalitäten läuft, zuzuordnen sind. [Vgl. KLU: Aberglaube; vgl. HdA: Aberglaube; vgl. DWG: abergläubisch] Im übertragenen Sinn wird abergläubisch als ‚irrational, töricht und wenig reflektiert‘ verstanden. [RR] - Entstehungszeit: 13. Jh. [KLU: Aberglaube] - Querverweis: Aberglaube

 

                                                                                                                                           ***

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