Hag
Hag: jemandem/sich ins Gehege kommen/geraten
Umschreibung: in das Gebiet eines anderen eindringen, in den Bereich eines anderen vorstoßen; jemanden in seinen Plänen o. Ä. durch eigenes Handeln stören [DUW: Gehege]; ihm in die Quere kommen, besonders in Liebesangelegenheiten [ROE: Gehege]; jds Pläne stören; jds Handlungen vereiteln, durchkreuzen; jds Rechte verletzen [KUE: Gehege]
Analyse der Bedeutung: Der Begriff ‚Gehege’ rekurriert etymologisch auf ‚Hag’ (siehe historische authentische Belege), ein ‚umzäuntes Gebiet‘, ‚Umzäunung’ [vgl. KLU: Gehege, Hag] und steht vermutlich in enger Verbindung zur Hexe, deren Wirkmächtigkeit durch den Hag beschränkt war (siehe den Beleg eine (richtige) Hexe (sein)↗). [Vgl. KLU: Hag, Hexe, Gehege] Die übertragene Bedeutung der Wendung referiert auf die Hexe und thematisiert verschieden inszenierte Grenzüberschreitungen: Werden die Pläne einer Person von einem Kontrahenten gestört, verschafft sich dieser ungefragt Zutritt in die Privatsphäre der Person, dringt etwas/jemand in den Bereich eines anderen ein, dann bedeutet das, jemandes Pläne zu durchkreuzen. [RR] - Entstehungszeit: 1500 ff. [KUE: Gehege] - Realienkundliches: ‚Gehege’ ist ferner der Jagdsprache zuzuordnen, aber nicht nur in diesem Ausdruck spiegeln sich Interdependenzen zwischen Jagd und Magie [vgl. HdA: Jagd] wie das abergläubische Gedankengut zur Genüge tradiert: er hielt also auf der haid / wol bis hin zuo mittem tag. / da trabt dört her durch das gehag / gar mit ritterlicher wer / der jung grauf mit seinem hör. [Kaufringer, Die unschuldige Mörderin, Z. 386388, 14. Jh.] - Semantische Prozesse: phraseologisiert; sprichwörtliche Redensart - Interlingual Kompatibles: engl. to intrude into sb.'s preserves; to violate sb.'s turf [dict.cc]; frz. marcher sur les brisées de qn [LA] - Querverweis: eine (richtige) Hexe (sein)
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