Hundertfünfundsiebzig
Hundertfünfundsiebzig: ein Hundertfünfundsiebziger sein
Umschreibung: homosexuell sein [vgl. Kü, 368]
Historische Analyse: Diese Metapher bezieht sich auf Paragraph 175, auch bekannt als Schwulen-Paragraph, des deutschen Strafgesetzbuches bis 1994 [vgl. Kü, 368]. - Entstehungszeit: 1930 ff. [Kü, 368] - Gebräuchlichkeit: umgangssprachlich
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