Rechnung
Rechnung: über etwas Rechnung (ab)legen
Umschreibung: etwas rechtfertigen [DURW, 612]
Historische Analyse: Unter einer Rechnung versteht man die Art und Weise zu rechnen, um aus zwei oder mehreren bekannten Zahlen eine unbekannte zu ermitteln. Das Wort meint aber auch die untereinander geschriebene Aufzeichnung von Beträgen (Ausgaben), wie man sie zum Beispiel im Wirtshaus nach dem Konsum von Speisen und Getränke erhält [vgl. Ad, 995]. Eine Rechnung macht für die Beteiligten den Vorgang des Austausches von Waren gegen Geld nachvollziehbar. In der Redewendung "über etwas Rechnung ablegen" wird diese Vorstellung auch auf andere Lebensbereiche übertragen und meint grundsätzlich einen Vorgang als nachweisbar rechtmäßig belegen zu können [MP]. - Gebräuchlichkeit: gehoben [DURW, 612]
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Rechnung: jemandem einen (dicken) Strich durch die Rechnung machen
Umschreibung: jemandem ein Vorhaben unmöglich machen, es durchkreuzen [DURW, 743]
Historische Analyse: Durch einen Querstrich wurde eine Rechnung entweder als falsch oder als beglichen gekennzeichnet. Machte nun jemand dem Wirt oder einem Kaufmann einen solchen Strich durch seine Rechnung, erklärte er sie damit für ungültig, die Bezahlung wurde hinfällig und damit die Hoffnung auf die Einnahme zerstört. Auch an einen Zusammenhang dieser Redewendung mit der Schule ist gedacht worden. Der Lehrer streicht die mühsam berechnete Aufgabe des Schülers durch, wenn ihr Ergebnis falsch ist, obwohl dieser geglaubt hat, daß er richtig gerechnet habe. Es ist jedoch wahrscheinlicher, daß die Wendung aus dem Geschäftsleben stammt. Dafür spricht auch ihre fast ausschließliche Verwendung im Bereich der Erwachsenen [Rö]. - Entstehungszeit: spätestens seit 1600 [Kü, 809] - Gebräuchlichkeit: umgangssprachlich [DURW, 743]
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Rechnung: auf jemandes Rechnung kommen/gehen
Umschreibung: jemandem zuzuschreiben sein [DURW, 612], für etwas verantwortlich sein [MP]
Historische Analyse: Unter einer Rechnung versteht man die Art und Weise zu rechnen, um aus zwei oder mehreren bekannten Zahlen eine unbekannte zu ermitteln. Das Wort meint aber auch die untereinander geschriebene Aufzeichnung von Beträgen (Ausgaben), wie man sie zum Beispiel im Wirtshaus nach dem Konsum von Speisen und Getränken erhält [vgl. Ad, 995]. Wenn sich jemand etwas auf seine Rechnung schreiben lässt, trägt er die Verantwortung dafür, denn er muss es bezahlen. Dieser Vorgang wird hier von Waren auf Ereignisse o.Ä. übertragen [MP].
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Rechnung: auf seine/ [schweiz.:] die Rechnung kommen
Umschreibung: zufriedengestellt werden [DURW, 612]; bei einer gemeinsamen Unternehmung gewinnt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin das, was er/sie zuvor für sich ausgerechnet hat [vgl. Rö];
Historische Analyse: Unter einer Rechnung versteht man die Art und Weise zu rechnen, durch die man anhand von bekannten Zahlen eine unbekannte ermittelt [vgl. Ad]. Die Redewendung basiert vermutlich auf der Idee der unbekannten Zahl. Man "rechnet" sich etwas für eine Unternehmung aus und bekommt am Ende das heraus, was man sich vorgestellt hat. Die zuvor unbekannte Zahl wird zu einer bekannten [MP]. - Gebräuchlichkeit: umgangssprachlich [DURW, 612]
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Rechnung: die Rechnung ohne den Wirt gemacht haben
Umschreibung: mit etwas scheitern, weil man sich nicht des Einverständnisses der entscheidenden Person vergewissert hat [DURW, 611]
Historische Analyse: Die Wendung leitet sich von der Idee ab, den Betrag des verzechten Geldes im Wirthaus selbst zu schätzen, anstatt den Wirt danach zu fragen. So wird man in den meisten Fällen zweimal rechnen müssen [Kü, 657]. - Entstehungszeit: 1600 ff. [Kü, 657] - Gebräuchlichkeit: umgangssprachlich [DURW, 611] - Fremdsprachen: Niederländisch: "zonder de waard rekenen" [Rö] Englisch: "to reckon without one's host" [Rö] Französisch: "compter sans son hote" [Rö] Italienisch: "chi fa il conto senza l'oste, lo fa due Volte" [Rö]
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Rechnung: eine alte/offene Rechnung (mit jemandem) begleichen/mit jemandem eine Rechnung offen haben
Umschreibung: jemandem etwas (das schon längere Zeit zurückliegt) heimzahlen [DURW, 611]; mit jemandem etwas zu bereinigen haben [Kü, 657];
Historische Analyse: Unter einer Rechnung versteht man ursprünglich eine Art und Weise zu rechnen, um aus bekannten Zahlen eine unbekannte zu ermitteln. Die Bezeichnung wird aber auch für Verzeichnisse von Einnahmen und Ausgaben gebraucht [Ad, 995]. Mit der vorliegenden Redewendung wird das Bild der unbeglichenen Rechnung auch auf andere Lebenssituationen übertragen [Kü, 657]. - Entstehungszeit: 1920 ff. [Kü, 657] - Gebräuchlichkeit: umgangssprachlich [DURW, 611] - Fremdsprachen: Französisch: "régler un compte avec quelqu'un" [Rö]
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Rechnung: eine Rechnung geht (nicht) auf
Umschreibung: etwas führt (nicht) zu dem gewünschten Ergebnis [DURW, 611]; jemandes Überlegungen führen (nicht) zu dem erhofften Erfolg [vgl. DUW];
Historische Analyse: Unter einer Rechnung versteht man die Art und Weise zu rechnen, die einem erlaubt, aus bekannten Zahlen eine unbekannte zu ermitteln [vgl. Ad]. Die vorliegende Wendung bezieht sich darauf, dass bei einer Berechnung eine erhoffte Lösung gefunden oder, im negativen Fall, nicht gefunden wird [MP].
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Rechnung: einer Sache Rechnung tragen
Umschreibung: etwas in seinem Verhalten, Tun gebührend berücksichtigen [DURW, 612]; sich an eine Sache anpassen [Rö];
Historische Analyse: Bei dieser Wendung handelt es sich wahrscheinlich um eine Lehnübersetzung von "portare conto" (= Rechnung ablegen) aus der italienischen Kaufmannssprache [DURW, 612]. - Entstehungszeit: seit Mitte des 16. Jahrhunderts belegbar [vgl. Rö] - Fremdsprachen: Französisch: "tenir compte de quelque chose" [Rö]
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Rechnung: etwas auf eigene Rechnung (machen)
Umschreibung: auf eigenes Risiko [DURW, 612]
Historische Analyse: Unter einer Rechnung versteht man die Art und Weise zu rechnen, um aus zwei oder mehreren bekannten Zahlen eine unbekannte zu ermitteln. Das Wort meint aber auch die untereinander geschriebene Aufzeichnung von Beträgen (Ausgaben), wie man sie zum Beispiel im Wirtshaus nach dem Konsum von Speisen und Getränke erhält [vgl. Ad, 995]. Wenn man also, wie in der vorliegenden Redewendung, "etwas auf eigene Rechnung" nimmt, erklärt man sich bereit, dafür aufzukommen und übernimmt so die Verantwortung und das Risiko für diese Sache [MP].
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Rechnung: etwas in Rechnung stellen/ziehen
Umschreibung: etwas berücksichtigen, einkalkulieren [DURW, 612]; etwas in seine Überlegungen einbeziehen [DUW]; etwas erwägen [Rö];
Historische Analyse: Unter einer Rechnung versteht man die Art und Weise zu rechnen, die ermöglicht, aus bekannten Zahlen eine unbekannte zu ermitteln [vgl. Ad, 995]. Wenn ich etwas in "Rechnung stelle", versuche ich, diverse Faktoren, auch unerwartete, zu berücksichtigen [MP].
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Rechnung: jemandem die Rechnung für etwas präsentieren
Umschreibung: jemanden zum Ausgleich für etwas nachträglich mit bestimmten unangenehmen Forderungen konfrontieren [DURW, 612]
Historische Analyse: Unter einer Rechnung versteht man die Art und Weise zu rechnen, um aus zwei oder mehreren bekannten Zahlen eine unbekannte zu ermitteln. Das Wort meint aber auch die untereinander geschriebene Aufzeichnung von Beträgen (Ausgaben), wie man sie zum Beispiel im Wirtshaus nach dem Konsum von Speisen und Getränken erhält [vgl. Ad, 995]. Die vorliegende Redewendung bezieht sich wohl auf letztere Bedeutung des Wortes "Rechnung" und auf den unangenehmen Beigeschmack, den es haben kann, wenn man eine gestellt bekommt, die man nicht erwartet hat [MP].
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