Gleichklang
Gleichklang: im Gleichklang handeln/ im Gleichklang mit jemandem sein
Umschreibung: 1.) sich in Harmonie, Übereinstimmung mit jemandem befinden [DUW] 2.) der Zustand, da zwey oder mehr Dinge einerley Klang haben. Der Gleichklang der Wörter, welcher unter andern die Reime bildet. [Ad, S. 22438] 3.) 'sich gleichbleibender, gleichförmiger, eintöniger klang' [Gr] 4.) übertragen soviel wie 'einklang, harmonie, innere verwandtschaft, übereinstimmung', unter der voraussetzung der musikalischen bedeutung, aber im gebrauch meist abstrahiert, gelegentlich auch entsprechend sinne totaler übereinstimmung gegen einklang abgesetzt [Gr]
Historische Analyse: In der Musik meinte 'Gleichklang' oder 'Gleichlaut' zunächst die unisone Tongleichheit [vgl. Gr] beziehungsweise die Übereinstimmung der Töne dem Verhältnisse nach, die Consonanz [Ad, S. 22441] oder Harmonie, wie man heute sagen würde (vgl. Bedeutung 3). Diese Ausdrücke wurden seit dem 17. Jahrhundert zunächst, und auch später vorwiegend, auf den gleichen Lautklang von Wörtern, Wortteilen und Silben bezogen [vgl. Gr] mit den beiden Bedeutungen 'übereinstimmender Zusammenklang' und negativ: 'gleichbleibender, einförmiger Klang' (vgl. Bedeutung 4). Über Ausdrücke wie 'Gleichklang der Seelen' [DUW] wurde das Wort in die Nähe von 'Einklang' (Zusammenklang von Tönen, Instrumenten und im übertragenen Sinne von Menschen; siehe Einklang) und 'Übereinstimmung' gerückt. Zu einem Versuch im Grimm, 'Gleichklang' von 'Einklang' zu unterscheiden vgl. Bedeutungsumschreibung 5, aber in der Alltagssprache dürften die beiden Ausdrücke häufig synonym verwendet werden. - Entstehungszeit: 2.) seit dem 17. Jahrhundert [Gr]
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