Griff
Griff: etwas (fest) im Griff haben/ etwas in den Griff kriegen
Umschreibung: 1.) etwas in kompetenter Weise erledigen, es aus Gewohnheit richtig machen [Rö]; etwas gründlich beherrschen; etwas überlegen meistern [Kü, S. 11082]; etwas gründlich verstehen, völlig geübt sein [Gr] 2.) etwas oder jemanden beherrschen, kontrollieren, völlig unter seiner Kontrolle haben [HS] 3.) etwas auf nicht ganz redliche Weise erwerben [Kü, S. 11083] 4.) etwas in den Griff kriegen: sich einer Sache bemächtigen; etwas lenken, zügeln [Kü, S. 11083]
Historische Analyse: Man könnte zunächst an eine Herkunft aus dem Handwerk denken und daran, wie ein Handwerker die Handbewegungen und Griffe bei seiner Arbeit tausendmal am Tage ohne Nachdenken richtig ausführt. Ursprünglich ist bei der Redensart freilich meist an die 'Griffe' des Musikers gedacht worden, so 1530 bei Luther: 'Nicht gewissers haben sie jr lebtag gehabt, denn solche jre eigen weissagung, sie hattens am griffe wie die fiddeler' [vgl. Rö]. Die sprichwörtliche Redensart wurde zunächst abgeleitet von den Griffen des Musikers und dann erst auf Routinearbeit übertragen [vgl. Kü, S. 11082f.], eine Übertragung, die sich deshalb anbot, weil bei diesem Ausdruck das handwerkliche Element der Musikausübung im Vordergrund steht. Wander und Grimm nennen auch einige ältere Varianten, zum Teil mit anderer Bedeutung: 'Er hat einen guten Griff, aber der feine fehlt ihm' [Wa, S. 16600], etwas 'am (im) griffe haben': etwas im gefühl haben, es beim greifen sogleich fühlen, 'etwas in griff bekommen', 'einen guten griff haben', ein gutes lied sowohl hervorzubringen als zu beurtheilen BÜRGER 133b [vgl. Gr]; im 19. Jahrhundert vielfach mit dem zusatz: 'er hats im griff wie der bettelmann die laus' [Gr]. ad Bedeutung 3: 'Griff' meint hier das Zugreifen des Diebes [Kü, S. 11083] - Entstehungszeit: 1. und 2.: 1500 ff., 3. 1914 ff. [Kü, S. 11083]
* * *