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heimgeigen

heimgeigen: jemanden heimgeigen

 

Umschreibung: 1.) jemanden tadelnd zurückweisen, jemandem eine Abfuhr erteilen [DUW]; jemanden derb abfertigen [Rö]; Ausdruck der Abweisung: laß dich heimgeigen! [Kü, S. 11938] (Synonym: jemandem heimleuchten) 2.) jemanden zum Haus hinausweisen; jemanden abweisen [Kü, S. 11938]; mit Spott und Schande heimschicken [Wa, S. 18769] 3.) Tarnausdruck für: jemanden ausschelten [Kü, S. 11938] 4.) jemanden verprügeln [Kü, S. 11938]

Historische Analyse: Der Ausdruck bedeutete ursprünglich: ehrenvoll mit Musik nach Hause begleiten [vgl. DUW]. In früherer Zeit ließen sich angesehene Leute, die ihren Reichtum zeigen wollten, von einem Tanzvergnügen oder Gelage von spielenden Musikanten nach Hause begleiten. Aus Bayern kennen wir die Sitte der Bauernburschen, sich nach Tanzbelustigungen mit Musik nach Hause bringen zu lassen. Erst später verband man mit der Redensart den Sinn der derben Abfertigung und Zurechtweisung, denn auch zum Spott wurde einem kläglich Abziehenden eine Musik dargebracht [Rö]. Nach Abschluß des Erntefestes wird den letzten Gästen, vor allem dem Gutsherrn, heimgegeigt: man bringt sie mit Musikbegleitung zum Herrenhaus. Ähnlich war es Sitte, das Hochzeitspaar durch Musikanten heimzugeleiten [Kü, S. 11938]. Bereits Wander verzeichnet für den Ausdruck 'Lass dich heimgeigen!' den Gebrauch als Abwehr gegen lästige Personen überhaupt, besonders aber, wenn eine männliche Person einem Mädchen einen zu dreisten Antrag thut oder sich Ungeziemendes herausnimmt und bringt als Beispiel für die wörtliche Bedeutung die Heimbegleitung von angesehenen Ortsbewohnern nach dem 'Nachkirta' im Innviertel (Oberösterreich) durch Spielleute [vgl. Wa, S. 18768]. Für die ironische Bedeutung, die heute fast ausschließlich verwendet wird, vermutete bereits Grimm: vielleicht brachte man aber auch einen wider seinen willen mit spottliedern so heim, woher das höhnische heim geigen stammen könnte [Gr]. Küpper nennt daneben noch die scherzhafte studentensprachliche Parallele 'jemanden nach Hause violinen': jemanden streng rügen; jemandem etwas entgelten [Kü, S. 30275]. - Entstehungszeit: 1.) und 3.) seit dem 17. Jahrhundert; 2.) 1800 ff.; 4.) seit dem 19. Jahrhundert [Kü, S. 11938] - Gebräuchlichkeit: salopp [DUW]

 

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