klingend
klingend: ein klingender Name sein/ einen klingenden Namen haben
Umschreibung: durch Renommee, guten Ruf bekannt, berühmt sein [DUW]; in gutem Ruf stehen [Rö]; dieser Ausdruck ist ausschließlich positiv konnotiert [HS]
Historische Analyse: 'Klang' im wörtlichen Sinne ist eine bestimmte Eigenheit der Töne einer Stimme, eines Instrumentes oder Ähnlichem [vgl. DUW]. Im anfang des 17. jh. und wol früher galt klang schlechthin für ruf, fama, und so noch bair, auch nachklang nachrede [Gr]. Für die Übertragung eines Wohlklangs auf das Renommee eines Namens und dessen Träger bietet Grimm zwei Deutungen: 1.) wie man die echtheit, den silbergehalt eines geldstücks am klange prüft [Gr], so kann man im übertragenen Sinne auch den Wertgehalt eines Namens an dessen Klang überprüfen [HS]. 2.) Die zweite Deutung findet sich unter dem Stichwort 'voranklingen', ein Wort, dass sich auf den Ruf, die Fama eines Menschen bezieht, die diesem vorauseilt, indem ein Name in Erzählungen mit gewichtigem und bewunderndem Klang ausgesprochen wird. In diesem Fall würde auf den Klang der Stimme Bezug genommen und nicht auf den Klang des Geldes, indem die 'Nachrede' eines Menschen oder der ihm vorauseilenden 'Ruf' als 'Klang des Namens' identifiziert wird [HS]. - Entstehungszeit: schon anfang des 17. Jahrhunderts und wohl früher [Gr] - Fremdsprachen: niederländisch 'klank' [Gr]
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