Marsch
Marsch: jemandem den Marsch blasen
Umschreibung: 1.) jemanden zurechtweisen [DUW]; jemanden ausschimpfen, tadeln [DURW]; jemanden ausschelten, ihn zur Ordnung mahnen [Rö]; jemanden energisch zur Ordnung rufen; jemanden rügen und antreiben [Kü, S. 17582] 2.) jemanden hinauswerfen, fortjagen [Rö]; jemanden wegjagen [Kü, S. 17582] 3.) Er kann mir den Marsch blasen!: Ausdruck der Abweisung. Variante des Götz-Zitats. [Kü, S. 17582]
Historische Analyse: Diese Wendung ist in der Soldatensprache entstanden und bezog sich ursprünglich auf das militärische Trompetensignal, das den Befehl zum Abmarsch gibt. Sie wurde im Sinne von 'einen faulen oder trägen Menschen in Bewegung bringen; jemanden antreiben, etwas zu tun' gebraucht. [DURW]; Hergenommen vom militärischen Hornsignal 'Sammeln' (zum Abmarsch): die Betreffenden haben sich in der jeweils befohlenen Kolonnenart aufzustellen [Kü, S. 17582]. Indem man jemandem 'den Marsch bläst', wird er also gleichzeitig im militärischen Kommandoton und mit Hilfe der Militärkapelle zur Ordnung gerufen (wörtlich: er muss sich in die Kolonne einreihen) und zu einem Abzug befohlen (Bedeutung 2). Die Bedeutung 3 könnte sich unter Auslassung des ersten Buchstaben von 'Marsch' ergeben haben. [HS] - Entstehungszeit: seit dem 19. Jahrhundert [Kü, S. 17582]; seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts literarisch belegt [Rö] - Gebräuchlichkeit: salopp [DUW], umgangssprachlich [DURW]
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