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Noten

Noten: etwas nach Noten machen/ jemanden nach Noten verprügeln

 

Umschreibung: etwas gründlich machen [Rö]; jemanden tüchtig verprügeln [DURW]; tüchtig, gründlich; geläufig; ohne Stockung [Kü, S. 19441]; gehörig [Gr]

Historische Analyse: Die Herkunft des Ausdrucks 'nach Noten' ist nicht ganz geklärt. Es gibt dafür zwei gegensätzliche Erklärungsansätze: 1.) 'Note' meint hier die Musiknote im Sinne einer allgemeinverbindlichen Vorschrift im Gegensatz zum musikalischen Phantasieren. Hieraus im 18. Jahrhundert entwickelt zur Geltung einer allgemeinen Steigerung [Kü, S. 19441]. 2.) Da die Redensart häufig in Wendungen gebraucht wird, wie 'nach Noten essen, trinken, lügen, prügeln, einem die Meinung sagen' usw., wäre auch eine andere Erklärung [als Herkunft von Musiknoten, Anm.] möglich: die Entstehung aus althochdeutsch »mit nôti«, »bî nôti« = sehr, heftig, gewaltig; mittelhochdeutsch »genôte« = eifrig, sehr, in hohem Grade; vgl. noch schweizerisch »das god de genote Weg«, das geht sehr schnell und gründlich [Rö]. Für die Leipziger Mundart belegt Grimm auch die Bedeutung: nach den noten: sehr viel SCHÄPF 474 [Gr] - Entstehungszeit: im 18. Jahrhundert [Kü, S. 19441] - Gebräuchlichkeit: derb [Gr] - Faux Amis: Herkunft ungeklärt. Der Ausdruck könnte auch aus althochdeutsch bî nôti« (= sehr, heftig, gewaltig) entstanden sein.

 

* * * 

 

Noten: gehen wie nach Noten/ nach Noten gehen

 

Umschreibung: reibungslos vonstatten gehen, nach Plan ablaufen [DURW]; etwas geht abgemessen und geläufig, schnell und ohne Unterbrechung [Rö]; wie nach noten oder blosz nach noten: wenn etwas nach gemessener, gehöriger art, wie nach dem takte geschieht (vergleiche taktmäszig): es geht wie nach noten, schnell und pünktlich, in gehöriger weise [Gr] Synonyme: Es geht wie geschmiert, wie der Blitz, wie das Wetter, aus dem ff [Wa, S. 34266]

Historische Analyse: Die Redensart geht auf die Musiknoten zurück: Während das Volk seine Lieder nach musikalischem Gehör singt, scheint das Singen nach Noten als Zeichen eines besseren, höheren, des wahren Gesanges gegolten zu haben. So war es zum Beispiel in der Schweiz ein besonderes Vorrecht, die Totenmesse nach Noten mitsingen zu dürfen. Was sich nach Noten richtet, folgt einer bestimmten Regel, einer bestimmten Vorschrift, ist also regelrecht, seinem anerkannten Vorbild ebenbürtig. Die Bedeutungsentwicklung ist hier ähnlich wie bei 'gehörig', eigentlich: 'wie es sich gehört', heute jedoch: 'tüchtig, sehr'. [Rö] - Gebräuchlichkeit: umgangssprachlich [DURW]

 

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