sang- und klanglos
sang- und klanglos: sang- und klanglos (untergehen/ verschwinden)
Umschreibung: 1.) schlicht, unauffällig [Kü, S. 23493]; ohne viel Aufhebens, unbemerkt, unbeachtet (untergehen/ verschwinden); unauffällig, unbemerkt weggehen [Rö] 2.) unrühmlich ausscheiden [Rö]
Historische Analyse: Diese Wendung bezieht sich darauf, daß bei kirchlichen Beerdigungen Glocken und Trauerlieder erklingen. Nur bei einem sehr schlichten Begräbnis fehlen (Ge)sang und (Glocken)klang [DURW]. Die ältere Form dieser Zwillingsformel lautet: ohne Sang und Klang [DURW]. - Entstehungszeit: seit dem 18. Jahrhundert [Kü, S. 23493] - Gebräuchlichkeit: umgangssprachlich [DUW] - Fremdsprachen: französisch »déloger sans tambour ni trompette«, »décamper à la sourdine«; englisch »leave without drum or trumpet«; niederländisch »met stille trom vertrekken« [Rö]
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