Totenglocke
Totenglocke: einer Sache die Totenglocke läuten
Umschreibung: eine Sache durch eine öffentliche Handlung oder Äußerung endgültig aufgeben [HS] Synonym: etwas zu Grabe tragen [HS]
Historische Analyse: Die Totenglocke (auch: Leichen-, Sterbe-, Trauerglocke, Armesünderglocke)[vgl. Gr] ist jene spezielle Glocke im Kirchturm, die beim Tod eines Menschen oder bei Beerdigungen geläutet wird [vgl. DUW]. Sie ist das öffentliche Zeichen, dass das Leben eines Menschen endgültig zu Ende gegangen ist. Analog dazu kann auch eine öffentliche Handlung oder Äußerung das Zeichen dafür sein, dass eine Sache, ein politisches Vorhaben u.ä. aufgegeben und damit 'zu Grabe getragen' wird [HS].
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