abspeisen
abspeisen: jemanden (mit etwas) abspeisen
Umschreibung: jemanden kühl abfertigen; jemanden abfertigen, ohne ihm (wie erwartet) zu helfen [Kü, S. 506]; jemanden mit weniger, als erhofft oder erwartet, abfertigen [DUW]
Historische Analyse: Diese Redensart bezieht sich wahrscheinlich auf einen alten Brauch bei der Brautwerbung: Der Heiratskandidat, der die Zustimmung seiner Geliebten für die Ehe bereits besaß, erhielt die endgültige Antwort, ob er auch ihrer Familie willkommen war, bei einer gemeinsamen Mahlzeit. Eine bestimmte Speise, die ihm gereicht wurde, galt als Symbol der Aufnahme in die Familie oder als Abweisung. Begründungen und Erklärungen hielt man (damals) für überflüssig [vgl. Rö]. Der Freier wurde also „abgespeist“, was in seiner ursprünglichen Form „mit Essen versorgt“ bedeutete [vgl. DUHW]. Ein weiterer Deutungsversuch ist auch denkbar im Zusammenhang mit der früher üblichen Armenspeisung, wo lästige Bittsteller zwar gespeist, aber danach sofort weggeschickt wurden [vgl. Rö]. - Entstehungszeit: 18. Jahrhundert [Kü, S. 506]; 16. Jahrhundert [Rö; Gr] - Gebräuchlichkeit: umgangssprachlich [DUW]
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