anbrennen
anbrennen: nichts anbrennen lassen
Umschreibung: 1) sich nichts entgehen lassen [DUW] 2) kein Mädchen unbeachtet lassen [Kü, S. 979] 3) (im Sport:) kein Tor zulassen (auf den Torwart bezogen) [DURW] 4) eine Arbeit nicht lange unerledigt liegenlassen [Kü, S. 979]; eine Sache schnell verrichten [Wa, S. 1675]
Historische Analyse: Um eine Speise nicht anbrennen zu lassen, muss man sie „rechtzeitig vom Feuer nehmen“ [Kü, S. 979] oder ständig umrühren, damit sie beim Kochen nicht zu viel Hitze bekommt und sich am Boden des Topfes dadurch eine verkohlte Schicht ansetzt [vgl. DUW], wodurch ein „brandiger Geschmack“ [vgl. Ad, S. 2293] entsteht. Dabei muss man rechtzeitig und vor allem schnell handeln [Bi]. Weiterentwickelt wurde der eigentliche Sinn von „jemanden anbrennen“ „zum Brennen bringen“ in der Bedeutung von „Leidenschaftlichkeit entfachen“ [vgl. Kü, S. 979], der in Zusammenhang mit der Umschreibung „kein Mädchen unbeachtet lassen“ steht [Bi]. - Entstehungszeit: 1) und 2) seit dem späten 19. Jahrhundert [Kü, S. 979] 3) 1920 ff. [Kü, S. 979] 4) 1900 ff. [Kü, S. 979] - Gebräuchlichkeit: umgangssprachlich [DUW]
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