ausnehmen
ausnehmen: jemanden ausnehmen (wie eine Weihnachtsgans)
Umschreibung: 1) jemanden (auf unehrliche Weise) um sehr viel Geld (o. Ä.) bringen [DURW]; jemandem auf listige oder hinterhältige Weise Geld abnehmen; jemanden schröpfen [DUW] 2) jemanden entwürdigend behandeln [Kü, S 30908] 3) jemanden gründlich ausfragen; jemanden einem Verhör unterziehen [Kü, S. 30908]
Historische Analyse: Bevor man Tiere (vor allem Wild) zur weiteren Nahrungszubereitung verarbeiten kann, müssen sie von ihren Innereien befreit werden; man spricht hier von „ausnehmen“ oder auch „ausweiden“ [vgl. Kü, S. 2250]. Dieses „grobe“ Herausnehmen der inneren Organe wurde sinnbildlich auf den Menschen übertragen, dem man sein ganzes Geld oder Ähnliches ab- bzw. wegnimmt. Die Ergänzung durch die Weihnachtsgans diente später zur besseren „Veranschaulichung“ der ursprünglichen Bedeutung [vgl. Kü, S. 30908]. In der Soldatensprache kam es zu einer Bedeutungserweiterung der Redensart, die in der Weise hauptsächlich von schikanösen Soldatenausbildern verwendet wurde [vgl. Kü, S. 30908]. - Entstehungszeit: 1) 1500 ff. [Kü, S. 2250]; (wie eine Weihnachtsgans:) 1870 ff. [Kü, S. 30908] 2) 1939 ff. [Kü, S. 30908] 3) 1950 ff. [Kü, S. 30908] - Gebräuchlichkeit: umgangssprachlich [DURW]
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