Brötchengeber
Brötchengeber: Brötchengeber
Umschreibung: 1) Arbeitgeber; Vorgesetzter [Kü, S. 4861] 2) Vater; Eltern [Kü, S. 4861] 3) Zahlmeister [Kü, S. 4861]
Historische Analyse: Da das Brot wesentlicher Bestandteil der Nahrung ist, steht es im übertragenen Sinn auch verallgemeinernd als Überbegriff für Speise, Kost sowie Unterhalt [vgl. Gr]. Der „Brotgeber“ ist somit derjenige, der einem seinen Verdienst gibt, wobei „Brötchengeber“ eine scherzhafte Verniedlichung ist oder auch auf eine niedrige Entlohnung anspielt [vgl. Kü, S. 4861]. „Brötchengeber“ bezeichnet aber nicht nur den Arbeitsgeber, von dem man seinen Lohn bekommt, sondern weiterführend auch die Eltern bzw. den Vater, der seinem Kind das Taschengeld gibt [vgl. Kü, S. 4861]. - Entstehungszeit: 1) 1920 ff. [Kü, S. 4861] 2) 1960 ff. [Kü, S. 4861] 3) 1960 ff. [Kü, S. 4861] - Gebräuchlichkeit: umgangssprachlich [Bi]
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