Kostverächter
Kostverächter: (kein) Kostverächter (sein)
Umschreibung: 1) sich keiner (anziehenden) Frau versagen [Kü, S. 15458] 2) sinnlichen Genüssen sehr zugetan sein [DURW] 3) ein sehr genießerischer Mensch sein [DUW] 4) im Verzehr von etwas nicht wählerisch sein [DUW]
Historische Analyse: Das im heutigen Sprachgefühl zu dem Verb „kosten“ gehörig empfundene Wort im Sinne von „schmecken, genießen“ geht auf das mittelhochdeutsche „kost[e]“ zurück, das soviel bedeutet wie „Aufwand an oder für Nahrung, Speise, Futter“ [vgl. DUHW]. Von jeher war der Bezug zum (sinnlichen) Genießen [vgl. Gr] gegeben, das in dieser Wendung deutlich zum Ausdruck kommt [Bi]. „Kost“ bezog sich auch auf die einfachsten und gewöhnlichsten Speisen [vgl. Gr], woraus sich die übertragene Bedeutung dieses Ausdrucks entwickelte [Bi]. Meist in verneinender Form gebraucht [vgl. Gr] bezeichnet diese Wendung jemanden, der nicht heikel in der Wahl seiner Nahrungsmittel ist, sich auch mit „gewöhnlichen Speisen“ [Gr] zufrieden gibt, und im übertragenen Sinne daher auch nicht wählerisch ist im „Umgang mit Personen des anderen Geschlechts“ [Wa, S. 25727] oder anderen „schönen Dingen des Lebens“ [Bi]. - Entstehungszeit: 1870 ff. [Kü, S. 15458]
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