Leckerbissen
Leckerbissen: Leckerbissen
Umschreibung: als zusätzlicher Anreiz gebotenes Lockmittel; etwas Besonderes, Außergewöhnliches; eine besondere Vergünstigung, ein besonderes Privileg [Bi; vgl. DUÖ]
Historische Analyse: Das Adjektiv „lecker“ kommt vom Verb „lecken“ und bedeutete in seiner ursprünglichen Form „fein schmeckend“ [DUHW]. Der „Leckerbissen“ bezeichnete demnach ab dem 16. Jahrhundert [DUHW] einen „köstlichen Bissen“ [Gr] einer Speise, dann aber auch allgemeiner „etwas besonders Wohlschmeckendes“ [DUW] bzw. „jede schmackhafte Speise“ [Ad, S. 33226]. Im Gegensatz zum alltäglichen Brot erhielt er die Bedeutung von etwas Besonderem. Heutzutage bezieht sich der „Leckerbissen“ nicht mehr nur auf Nahrungsmittel, sondern auf alles das, was einen außergewöhnlichen Anreiz für jemanden hat [Bi].
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