Armutszeugnis
Armutszeugnis: (etw. ist ein) Armutszeugnis
Umschreibung: (ein) Beweis von Unfähigkeit (sein) [eWDG: Armutszeugnis]
Analyse der Bedeutung: Das Femininum ‚Armut‘ (‚Mittellosigkeit, Not‘) weist innerhalb des germanischen Sprachrau-mes die Formen ahd. armuoti bzw. armuotī (‚Elend, Mangel, Not’) und mhd. armuote sowie armout (‚Armut, ärmliches Besitztum’) auf. [Vgl. WPE: arm]. Das Neutrum ‚Zeugnis‘ unter der Bedeutung von ‚Aussage in einem Rechtsverfahren, Urkunde, Leistungsbewertung’ wird im Mhd. in der Form von geziugnisse oder ziugnisse und im Frühnhd. als gezeug realisiert. [Vgl. WPE: Zeugnis]. Das Kompositum ‚Armutszeugnis‘ stellt eine Entlehnung aus lat. testimonium paupertatis dar. [Vgl. DWB2: armutszeugnis].
Der metaphorische Ausdruck Armutszeugnis, wie er auch in den unterschiedlichen phraseologisierten Verbindungen vorkommt, entstammt insofern der älteren Rechtssprache, als dass man sich mit dem Terminus auf eine amtliche Bescheinigung, die die Mittellosigkeit einer Bürgerin/eines Bürgers offiziell bestätigte, bezog. Der betreffenden Person wurden dadurch die Armenrechte zuerkannt. [Vgl. ROE: Armutszeugnis; vgl. DUR: Armutszeugnis; vgl. LDR: Armutszeugnis].
Vom Bild des Verarmtseins motiviert, wird im übertragenen Sinne u. a. auf charakterliche Defizite oder andere Arten von Inkompetenz angespielt. [GG] - Entstehungszeit: Mitte 19. Jh. [DUR: Armutszeugnis] -
Realienkundliches: Innerhalb des Corpus Constitutionum Regio-Holsaticarum befindet sich eine Verfügung gegen den Missbrauch des Armenrechtes aus dem Jahr 1746:
Num. VII .
Verfuͤgung, wider den Miſzbrauch des Armen⸗Rechts, vom 21 Octobr. 1746.
Friderich der Fuͤnfte etc. etc. Wir haben, um dem bisher verſpuͤhrten faſt durchgaͤngigen Miſzbrauch des Armen⸗Rechts in etwas abzuhelfen, allergnaͤdigſt gut gefunden, daſz zwar daſſelbe, damit niemand in ſeiner gerechten Sache huͤlflos bleibe, noch Maſzgebung der Landes⸗Geſetze beyzubehalten ſey, jedoch ſolchergeſtalt, daſz eine jede Armen⸗Parthey, wann ſie bey dem Ausgang der Sache, es ſey nun in der Ober⸗ oder Unter⸗Inſtantz, in ihren Prætenſionen ganz ungegruͤndet befunden worden, allemahl nicht allein in die Koſten, ſondern auch in eine denen Umſtaͤnden gemaͤſze Strafe des temerarii Litigii vertheilet werden, und, falls ſie bey Vollſtreckung der Urthel ſolche Poen an Gelde abzutragen nicht im Stande ſeyn ſollte, am Leibe buͤſzen, und jeden Reichsthaler mit 24ſtuͤndiger Gefaͤngniſz bey Waſſer und Brodt abſitzen, auch, da ſie nichts deſto weniger mit dergleichen nichtigem Proceſſiren ihrem Naͤchſten abereinſt beſchwerlich zu fallen, oder Uns und Unſere nachgeordnete Collegia mit unwahren Querelen uͤber ihren Gegentheil und Richter zu behelligen ſich erdreiſten, mithin einen Weg wie den anderen bey ihrem ſtreitſuͤchtigen und unruhigen Sinn beharren wuͤrden, nach Befinden eine Zeitlang die Karre schieben; uͤbrigens aber einer jeglichen Armen⸗Parthey, auf daſz ſich ſelbige nachhero mit der Unwiſſenheit nicht entſchuldigen koͤnne, bevor ihr der Proceſs verſtattet wird, obiges alles deutlich vorgehalten, und, daſz es geſchehen, ad Acta regiſtriret werden ſolle. Es iſt demnach an Ew. Lbd. und euch (an euch) vermittelſt dieſem Unſer allergnaͤdigſter Befehl, ſothane Unſere allerhoͤchſte Willens⸗Meinung ſowohl ſelbſten in vorkommenden Faͤllen zu beobachten, als auch denen ſaͤmmtlichen Unter⸗Obrigkeiten in dem Herzogthum Holſtein Unſers Antheils, wie auch Unſerer Herrſchaft Pinneberg und Stadt Altona, zu ihrer gleichmaͤſzigen Befolgung kund zu machen, (als auch bey den Rantzauiſchen Unter⸗Gerichten zur gehoͤrigen Obſervantz zu bringen) etc. Gegeben auf dem Schloſſe Jaͤgersburg, den 21 Octobr. 1746. [von Cronhelm 1749, S. 94f.]
Semantische Prozesse: pejorativ - Figuriertheit: Hyperbel - Interlingual Kompatibles: dän.: falliterklæring [PONS]; schwed.: fattigdomsbevis [PONS]; tschech.: projev neschopnosti [PONS]
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Armutszeugnis: ein Armutszeugnis für jmdn./etw. sein
Umschreibung: der Nachweis für jemandes Unvermögen, Unfähigkeit sein [DUO: Armutszeugnis]
Analyse der Bedeutung: Vgl. ↑(etw. ist ein) Armutszeugnis. - Entstehungszeit: Mitte 19. Jh. [DUO: Armutszeugnis] - Realienkundliches: Zu den Armenrechten bzw. zum Einschreiten gegen dessen Missbräuche siehe ↑(etw. ist ein) Armutszeugnis. - Semantische Prozesse: pejorativ - Figuriertheit: Hyperbel - Interlingual Kompatibles: engl.: to be the proof of sb's shortcomings [or inadequacy] [PONS]; isl.: vera sönnun fyrir fátækt e-s [PONS]
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Armutszeugnis: sich (selbst) ein/das eigene Armutszeugnis ausstellen
Umschreibung: sich als unfähig in Bezug auf etwas hinstellen; sein Unvermögen offenbaren [DUO: Armutszeugnis]
Analyse der Bedeutung: Vgl. ↑(etw. ist ein) Armutszeugnis - Entstehungszeit: Mitte 19. Jh. [DUO: Armutszeugnis] - Realienkundliches: Zu den Armenrechten bzw. zum Einschreiten gegen dessen Missbräuche siehe ↑(etw. ist ein) Armutszeugnis. - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart; pejorativ - Interlingual Kompatibles: engl.: to show up one's own shortcomings [with sth] [PONS]; poln.: wystawiać [perf wystawić] sobie [jakąś wypowiedzią] jak najgorsze świadectwo [PONS]; tschech.: dokazovat [perf dokazovatkázat] svou neschopnost [PONS] - Figuriertheit: Hyperbel
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Armutszeugnis: jmdm./etw. ein Armutszeugnis ausstellen
Umschreibung: jmdn./etwas als unfähig in Bezug auf etwas hinstellen; sein Unvermögen offenbaren [DUO: Armutszeugnis]
Analyse der Bedeutung: Vgl. ↑(etw. ist ein) Armutszeugnis. - Entstehungszeit: Mitte 19. Jh. [DUO: Armutszeugnis] - Realienkundliches: Zu den Armenrechten bzw. zum Einschreiten gegen dessen Missbräuche siehe ↑(etw. ist ein) Armutszeugnis. - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart; pejorativ - Interlingual Kompatibles: engl.: to show up sb's shortcomings [with sth] [PONS]; nl.: iem een brevet van onvermogen uitreiken [PONS] - Figuriertheit: Hyperbel
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