Auge
Auge: das Auge des Gesetzes
Umschreibung: die Polizei [DUO: Auge]; ein Polizist, mehrere Angehörige der Polizei, polizeiliche Überwachungstechnik [DWDS: Auge des Gesetzes]
Analyse der Bedeutung: Das Neutrum ‚Auge‘ als ‚Organ des Gesichtssinnes‘ weist die Formen ahd. ouga, mhd. ouge, asächs. ōga, mnd. ōge, mnl. ōghe, nl. oog, aengl. ēage, angl. ēge, engl. eye, anord. auga, schwed. öga, dän. øje und got. augō mit germ. *augan- auf. Durch die außergermanischen verwandten Formen aind. ákṣi, griech. ómma (ὄμμα), lat. oculus, aslaw. oko, russ. óko (око) und lit. akìs (‚Auge’) kann als ie. Wurzel *okū- (‚sehen, Auge’) postuliert werden. [Vgl. WPE: Auge].
Das Symbol des Auges lässt sich als rechtliches bereits im Alten Ägypten im Zusammenhang mit Osiris, dem ‚gerechten Richter‘, und dessen Zepter nachweisen, woran sich die Freimaurer-Bewegung im 18. Jh. ein Vorbild nahm. Bei den Griechen und Römern fungierte das allwissende und allsehende Auge als Symbol der Gerechtigkeit (dikès ophtalmós, justitiae oculus). In ähnlicher Weise tritt es im Kontext mit einer göttlichen Attribution im Islam, im christlichen Neuen Testament sowie innerhalb des jüdischen Alten Testaments auf, bis das Augensymbol, dadurch motiviert, im 17. und 18. Jh. auf den Herrscher übertragen wurde und zusätzlich ständige Wachsamkeit verkörpert. Mit Bezug zur Französischen Revolution symbolisiert das Auge die Gleichheit vor dem Gesetz. Durch Friedrich Schillers Das Lied von der Glocke um 1800 etablierte sich das Auge des Gesetzes im übertragenen Sinne für den Staat in prominenter Weise, taucht jedoch bereits metaphorisiert als ‚Auge der strafenden Gerechtigkeit‘ bei antiken Autoren auf. In späterer Zeit setzt sich der scherzhafte Gebrauch der Metapher mit Bezug zur Polizei vermehrt durch. [Vgl. HRG-MS: Auge des Gesetzes; vgl. DUR: Auge]. - Realienkundliches: Die abgebildete aus der Ersten Französischen Republik stammende Münze datiert ins Jahr 1793 und weist auf der Vorderseite die Aufschriften Liberté (Freiheit) sowie Egalité (Gleichheit) auf. Abgebildet sind u. a. eine phrygische Mütze, ein Eichenkranz und eine Waage. Die Rückseite trägt u.a. den Verfassungssatz Les hommes sont égaux devant la loi (Die Menschen sind vor dem Gesetz gleich) auf einer Tafel, die durch ein strahlendes Auge gekrönt ist: - Semantische Prozesse: phraseologisiert - Allgemeiner Gebrauchskontext: zur Bezeichnung der Polizei, des Staates, des polizeilichen Apparates - Interlingual Kompatibles: engl.: the eye of the law [dict.cc] - Figuriertheit: Metonymie [GG]; auch scherzhaft [ZDL: Auge des Gesetzes]
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Auge: ein Auge zudrücken
Umschreibung: (ein Vergehen) milde beurteilen und nachsichtig behandeln [ROE: Auge]; etw. nachsichtig, wohlwollend übersehen [DUR: Auge]; nachsichtig sein [eWDG: Auge]
Analyse der Bedeutung: Zur Etymologie des Substantives ‚Auge’ siehe ↑das Auge des Gesetzes.
Die sprichwörtliche Redensart ein Auge zudrücken führt auf einen symbolisch aufgeladenen Brauch, so wie er in altdeutschen Rechtstexten und bäuerlichen Rechtssatzungen überliefert ist, zurück. Um richterliche Milde zum Ausdruck zu bringen, wurde ein einäugiger Büttel auf einem einäugigen Pferd zur beklagten Person gesandt, wobei durch die Einäugigkeit nicht nur die Einschränkung des Sichtfeldes und damit das Übersehen, sondern auch die Abschwächung des Auges des Gesetzes symbolisiert wurde. [Vgl. ROE: Auge; vgl. LDR: Auge]. Wie jedoch anderen Belegen entnommen werden kann, existiert hinsichtlich der Einäugigkeit im rechtlichen Kontext noch ein weiterer Brauch, der sich darin äußert, dass ein einäugiger Bote auf einäugigem Pferd bei Einritt in einen Ort verpflegt werden musste. [Vgl. DRW-WA: einäugig, einäug; vgl. GRA II, S. 355f., S. 358, S. 363f., S. 535].
Vom Bild des einäugigen Gerichtsdieners motiviert, der auf einem ebenso einäugigen Pferd losgesandt wurde, um den richterlichen Beschluss der Begnadigung symbolisch zu bekräftigen, bedeutet die Redensart ein Auge zudrücken im metaphorischen Sinne, dass man über manches Negative hinwegsieht, ohne es jmdm. anzukreiden. [GG] - Entstehungszeit: bereits im 16. Jh. [RAI: ein Auge zudrücken, beide Augen zudrücken]; frühes 18. Jh. [KUE I: Auge] -
Realienkundliches: Wie Jacob Grimm in seinen Deutschen Rechtsalterthümern vermerkt, lässt sich anhand des Hirschhorner Jurisdictionalbuches des Jahres 1560 nachvollziehen, dass, wenn ein gesandter Bote einreitet, es u. a. den Rechtsbrauch gibt, bei Einäugigkeit des Reiters und Pferdes Verpflegung oder finanzielle Entlohnung leisten zu müssen:
So auch der herrn von Odenheim bot, der die teihen und ſchultern (auf das ſchloß zum Hirſchhorn) bringt, ſin gerechtigkeit, als von alters herkommen iſt, haben wolt, ſoll er ſich folgendermaßen geſchickt machen, nemlich ſoll er nur ein aug, desgleichen ſin perd wiß ſin und nit mer dan ein aug haben und wan ſolches alſo beſchehen, ſol die herſchaft zum Hirſchhorn das pferd die nacht bis an die gurt in habern ſtellen, den knecht ehrlich mit proviant halten und uf wißen geſchirr zu eßen u. trinken geben und ſunſt mit dem trinkgeld, wie von alter her, ongeverdt. Hirſchhorner jurisdictionalbuch von 1560 (b. Dahl p. 145). [GRA I, S. 358]
Diastratik: umgangssprachlich [DUR: Auge] - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart - Interlingual Kompatibles: dän.: lukke øjnene [PONS]; engl.: to turn a blind eye [PONS]; frz.: fermer un oeil [PONS]; isl.: snúa blinda auganu að e-u [PONS]; ital.: chiudere un occhio [PONS]; nl.: een oogje dichtknijpen [o. toeknijpen] [PONS]; norw.: lukke øynene for [PONS]; poln.: przymykać [perf przymknąć] oko [PONS]; port.: fazer vista grossa [PONS]; slowen.: zamižati na eno oko [PONS]; span.: hacer la vista gorda [PONS]; tschech.: přimhuřovat jedno oko [PONS] - Figuriertheit: Euphemismus; scherzhaft
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Auge: beide Augen zudrücken
Umschreibung: etw. besonders nachsichtig behandeln [GG]; etw., was man beobachten sollte, absichtlich übersehen [ROE: Auge]
Analyse der Bedeutung: Zur Etymologie des Substantives ‚Auge’ siehe ↑das Auge des Gesetzes.
Wenngleich die vorliegende Wendung beide Augen zudrücken in Nachschlagewerken meist als Synonym zur Redensart ein Auge zudrücken angeführt wird [vgl. DUO: Auge; vgl. DUR: Auge; vgl. eWDG: Auge], handelt es sich streng genommen um eine Steigerungsform mit differenter Herleitung, die Röhrich in der Gestalt der personifizierten Gerechtigkeit, deren Augen verbunden sind, sieht. Auf symbolischem Wege soll dabei vermittelt werden, dass durch die Blindheit objektiv geurteilt wird. [Vgl. ROE: Auge]. Justitia wird mit Augenbinde ab 1500 und insbesondere ab 1520 versehen, da sich ab dieser Zeit die neuzeitliche Richterkonzeption vom Richter als gelehrte Persönlichkeit gegenüber der gewohnheitsrechtlichen Leitidee durchsetzt. [Vgl. Damm 2000, S. 44].
Aufbauend auf der Wendung ein Auge zudrücken wird mittels der gesteigerten Form beide Augen zudrücken im übertragenen Sinne zum Ausdruck gebracht, dass etwas gänzlich nicht beachtet wird und damit besonders nachsichtig verfahren wird. [GG] -
Realienkundliches: Als Freskomalerei des 18. Jhs. ziert ein Abbild der Justitia das alte Klagenfurter Rathaus. Die folgende Expertise nach Gernot Kocher lautet wie folgt:
Am alten Rathaus der Landeshauptstadt Klagenfurt befindet sich über dem Eingang das Bildnis einer Justitia, die mit verbundenen Augen in der Linken hoch erhoben eine Waage und in der nach unten gerichteten Rechten ein Schwert hält. Links das Wappen des Herzogtums Kärnten, überhöht vom Herzogshut, rechts das Wappen der Landeshauptstadt Klagenfurt. Die Figur der Justitia ist nebem [sic] Weltgerichtsdarstellungen in der Regel ein Hinweis auf gerichtliche Funktion eines Gebäudes. Das Klagenfurter Rathaus bewegt sich damit im europäischen Rahmen; als Parallelbeispiele seien das Rathaus in Brno/Brünn (CSFR) oder jenes in Esslingen (BRD) angeführt. [RID-GK: Rathaus mit Justitia]
Diastratik: umgangssprachlich [DUR: Auge] - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart - Interlingual Kompatibles: frz.: fermer les yeux [PONS]; poln.: przymykać [na coś] oczy [PONS] - Figuriertheit: Euphemismus
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Auge: Auge um Auge(, Zahn um Zahn) / Auge um Auge und Zahn um Zahn
Umschreibung: Vergeltung von Gleichem mit Gleichem [ZDL: Auge um Auge, Zahn um Zahn]
Analyse der Bedeutung: Zur Etymologie des Substantives ‚Auge’ siehe ↑das Auge des Gesetzes.
Das Maskulinum ‚Zahn‘ als ‚im Kiefer wurzelndes knochenähnliches Gebilde zum Zerkleinern der Nahrung‘ oder bereits bildlich für ‚vorspringender zackenartiger Teil, Zacke’ lautet im Ahd. zan(d), im Mhd. zan(t), im Asächs. tand, im Mnd. tan(t), im Mnl. tant, im Nl. tand, im Aengl. tōþ, im Engl. tooth, im Anord. tǫnn, im Schwed. tand und im Got. tunþus. Über germ. *tanþ-, *tunþ-, aind. dán, lat. dēns, air. dēt, lit. dantìs lässt sich auf ie. *dont-, *dṇt- (‚Zahn’) oder die ie. Wurzel *ed- (‚essen’) schließen. [Vgl. WPE: Zahn].
Das Sprichwort Auge um Auge, Zahn um Zahn oder kürzer Auge um Auge führt auf ein gesetzlich geprägtes Prinzip zurück, das mit dem Ziel geschaffen wurde, die Willkürlichkeit in Bestrafungen aufzuheben. Den vermutlich ältesten Vorläufer stellt der Codex Ur-Nammu dar, der nach dem sumerischen König benannt ist und ca. 2100 v. Chr. verfasst wurde. In diesem findet sich die Forderung, dass auf den Mord eines Mannes die Tötung des Mörders zu folgen habe. Der konkrete Bezug zum Auge taucht bereits im Codex Hammurapi des altbabylonischen Königs um das 18. Jh. v. Chr. insofern auf, als bei Zerstörung eines Auges auch der Täter als Strafe sein Auge einbüßt. Die Tora (1000–500 v. Chr.) und folglich die fünf Bücher Mose weisen u. a. die Forderungen ‚Auge für Auge‘ und ‚Zahn für Zahn‘ auf. Das 3. Buch Mose nennt schließlich das Prinzip ‚Auge um Auge, Zahn um Zahn‘. [Vgl. DUR: Auge; vgl. ROE: Auge; vgl. LDR: Gleiches; vgl. Zerbst, S. 43f.].
Analog zur ursprünglichen Rechtsregelung, wonach Gleiches mit Gleichem zu vergelten ist, bezieht sich der Ausdruck Auge um Auge, Zahn um Zahn mitsamt seinen Varianten im bildlichen Sinne auf die Herstellung eines Ausgleichs, indem bspw. ein negatives Verhalten gespiegelt wird. [GG] -
Realienkundliches: Bereits im 18. Jh. v. Chr. hält der Codex Hammurapi, eine Sammlung babylonischer Rechtssatzungen, dasselbe Prinzip fest. Die englische Übersetzung des Jahres 1915 lautet wie folgt:
196. If a man put out the eye of another man, his eye shall be put out. [ An eye for an eye ] [King 1915, S. 25]
Das 2. Buch Mose (21,12–27) belegt im Rahmen der Körperverletzung die Form ‚Auge um Auge, Zahn um Zahn‘:
Vergehen gegen Leib und Leben
Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt: kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden. Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen. Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge. Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn. [Evangelische Kirchenkonferenz 1912, 2. Mose 21,12–27]
Der biblische Eintrag im 3. Buch Mose (24) schreibt u. a. bei Verletzung des Auges oder Zahnes vor, dass die dafür verantwortliche Person mit dem Verlust derselben Körperteile gestraft werden soll:
Strafen für Gotteslästerung, Totschlag und Gewalt
Es ging aber aus eines israelitischen Weibes Sohn, der eines ägyptischen Mannes Kind war, unter den Kindern Israel und zankte sich im Lager mit einem israelitischen Mann und lästerte den Namen des HERRN und fluchte. Da brachten sie ihn zu Mose (seine Mutter aber hieß Selomith, eine Tochter Dibris vom Stamme Dan) und legten ihn gefangen, bis ihnen klare Antwort würde durch den Mund des HERRN. Und der HERR redete mit Mose und sprach: Führe den Flucher hinaus vor das Lager und laß alle, die es gehört haben, ihre Hände auf sein Haupt legen und laß ihn die ganze Gemeinde steinigen. Und sage den Kindern Israel: Welcher seinem Gott flucht, der soll seine Sünde tragen. Welcher des HERRN Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Wie der Fremdling, so soll auch der Einheimische sein; wenn er den Namen lästert, so soll er sterben. Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben. Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib. Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat, Schade um Schade, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er hat einen Menschen verletzt, so soll man ihm wieder tun. Also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben. Es soll einerlei Recht unter euch sein, dem Fremdling wie dem Einheimischen; denn ich bin der HERR, euer Gott. Mose aber sagte es den Kindern Israel; und sie führten den Flucher hinaus vor das Lager und steinigten ihn. Also taten die Kinder Israel, wie der HERR dem Mose geboten hatte. [Evangelische Kirchenkonferenz 1912, 3. Mose 24,10–23]
Semantische Prozesse: phraseologisiert; satzwertig (Auge um Auge, Zahn um Zahn); Zwillingsformel (Zahn um Zahn; Auge um Auge); gekoppelte Zwillingsformel (Auge um Auge, Zahn um Zahn); Sprichwort - Interlingual Kompatibles: engl.: an eye for an eye, a tooth for a tooth [PONS]; engl.: an eye for an eye [PONS]; frz.: oeil pour oeil, dent pour dent [PONS]; nl.: oog om oog en tand om tand [PONS]; poln.: oko za oko, ząb za ząb [PONS]; slowen.: oko za oko, zob za zob [PONS]; span.: ojo por ojo, diente por diente [PONS] - Figuriertheit: Drastik; Hyperbel; Alliteration (Auge um Auge; Zahn um Zahn); Wiederholung bzw. Polyptoton - Querverweis: ↑Gleiches mit Gleichem vergelten
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