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Bann

Bann: den Bann brechen / der Bann ist gebrochen

Umschreibung: sich vom beherrschenden Einfluss, der bezwingenden Wirkung oder magischen Kraft loslösen (den Bann brechen) [GG]; eine lange unabwendbar erscheinende, scheinbar schicksalhafte Situation ist beendet [DUR: der Bann ist gebrochen]/beenden (den Bann brechen) [GG]

Analyse der Bedeutung: Zur Etymologie des Substantivs ‚Bann‘ siehe ↑jmdn./etw. in Acht und Bann tun/stellen/schlagen / in Acht und Bann getan/geschlagen werden/kommen.
Wie bereits Jacob und Wilhelm Grimm im Deutschen Wörterbuch vermerken, beziehen sich die wörtlich zu verstehenden Verbindungen in den bann thun, in den bann künden, den bann erkennen/aussprechen/verhängen, mit dem bann treffen/belegen, den bann zurücknehmen/aufthun, einen aus dem bann thun/lassen, im banne/unter dem banne sein, den bann halten/aushalten/brechen/übertreten auf den weltlichen Bann (vgl. ↑jmdn./etw. in Acht und Bann tun/stellen/schlagen / in Acht und Bann getan/geschlagen werden/kommen.). Daraus leiteten sich in späterer Zeit Konstruktionen mit ‚Bann‘ ab, die auf Magisches wie den Fluch oder den Zauber oder allgemeiner auf Verbotenes oder die Fesselung bzw. das Gefesseltsein referieren. [Vgl. DWB1: bann].
Die Redensart den Bann brechen könnte sich im Zusammenhang mit dem Eidbruch der urfeda de non redeundo [vgl. MGKL: Bannbruch] denken lassen, die die delinquente Person dazu verpflichtete, über die verhängte Zeitdauer fernzubleiben. [GG] In Anknüpfung an die rechtswidrige Rückkehr, die einen Eidbruch und damit den Verstoß gegen den Bann bedeutete, wird im übertragenen Sinne die Loslösung von beherrschenden Faktoren zum Ausdruck gebracht. [GG] - 

Realienkundliches: Im Sachsenspiegel (1224/1235) bzw. einer Abschrift des Jahres 1369 ist ausformuliert, wie sich die königliche Acht vom Bann im Mittelalter unterscheidet: Der Bann schadet zwar der Seele, wirkt sich jedoch nicht auf die mit dem Landrecht oder dem Lehensrecht verbundenen Rechte aus. Die lebensbedrohliche Lage spielt darauf an, dass jemand Geächtetes für vogelfrei erklärt war, d.h. zum Töten freigegeben war:

§ 2
Wirkung des Bannes
Ban scadet der sele unde ne nimt doch niemanne den lif, noch ne krenket niemanne an lantrechte noch an lenrechte, dar ne volge des koninges achte na. [Homeyer 1861: Sachsenspiegel III, 63]

Diastratik: gehoben (Bann) [DUO: Bann] - Semantische Prozesse: phraseologisiert - Interlingual Kompatibles: engl.: to break a/the spell [PONS]; span.: romper el hechizo [PONS]

 

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Bann: jmdn./etw. mit einem Bann belegen / mit einem Bann belegt werden

Umschreibung: ein Verbot über jmdn./etw. verhängen; mit einem Verbot versehen (werden) [GG]

Analyse der Bedeutung: Zur Etymologie des Substantivs ‚Bann‘ siehe ↑jmdn./etw. in Acht und Bann tun/stellen/schlagen / in Acht und Bann getan/geschlagen werden/kommen.
Zur näheren Herkunft aus dem weltlichen Bannwesen vgl. ↑den Bann brechen/der Bann ist gebrochen sowie die o. g. Wendung. - Realienkundliches: Vgl. dazu ↑den Bann brechen/der Bann ist gebrochen. - Diastratik: gehoben (Bann) [DUO: Bann] - Semantische Prozesse: phraseologisiert - Interlingual Kompatibles: engl.: to put the whammy on sb [PONS]; nl.: iets in de ban doen [PONS] - Figuriertheit: Hyperbel - Querverweis: ↑jmdn./etw. in Acht und Bann tun/stellen/schlagen / in Acht und Bann getan/geschlagen werden/kommen.; ↑jmdn./etw. verbannen / verbannt sein/werden

 

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