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Banner

Banner: unter dem Banner von etw.

Umschreibung: unter einem bestimmten Namen, Symbol und den implizierten Begriffen, Werten; unter einem bestimmten Schlagwort [eWDG, ZDL: Banner]

Analyse der Bedeutung: Das Neutrum ‚Banner‘ in seiner heutigen wörtlichen Bedeutung von ‚Fahne‘ oder ‚Standarte‘ wird im germanischen Sprachraum mittels der mhd. Form banier(e) (‚Feldzeichen, Fähnlein an Speer oder Lanze’) realisiert, die wiederum eine Entlehnung aus afrz. baniere (‚Feldzeichen, Heerfahne’) darstellt. Die altfranzösische Form leitet sich von dem aus dem Germanischen entlehnten afrz. ban (‚Aufruf, Aufgebot zum Kriegsdienst’) ab. Bevor das Substantiv die Bedeutung von ‚Fahne‘ annahm, referierte es ursprünglich auf den ‚Gerichtsbezirk‘, wobei das darauf positionierte Banner symbolisch für den Bann stand. Einer alternativen These zufolge könnte sich ‚Banner‘ auch aus altprovenzalisch bandiera bzw. banda und in Folge aus frz. bande (‚Truppe unter gemeinsamer Fahne‘) entwickelt haben. [Vgl. WPE: Banner].
Grundsätzlich fand das Banner als Symbol in verschiedensten Bereichen Anwendung. So verwies es bspw. auf die Reichsheerfahrt oder zeichnete die Belehnung aus. Im Militärwesen wurde es z. B. zur Übermittlung von Signalen oder zur Auszeichnung eines Sammelpunktes eingesetzt. Die rechtliche Bedeutung des Banners offenbart sich heute u. a. dadurch, dass es Gerichtsräume oder Amtszimmer ziert und zur Eidesablegung verwendet wird. [Vgl. HRG-HL: Banner]. - 

Realienkundliches: Innerhalb des Codex diplomaticus Saxoniae regiae befindet sich das Urkundenbuch des Hochstifts Meissen, das um 1428 das Banner (banir) als Symbol im Belehnungskontext anführt:

[…] Als haben wir von besundern genaden vnd durch dienste vnd trewe willen, die seine vorfaren vns vnd dem heiligen reiche getan haben, her teglich tuͤt vnd furbas tun sol vnd mag in kunfftigen zeiten, vnd haben darumb mit wolbedachtem mute gutem rate vnser vnd des heiligen reichs edeln vnd getreuen demselben Johanni seine regalia genediclichen gelihen vnd gereichet, leihen vnd reichen em die in craft ditzs brieffs von Romischer kunigclicher macht, vnd senden em die henheim, also das er der in allen herlikeiten, rechten, lehnen, vnd nutzen geniessen, gebrauchen, die haben vnd halden sol vnd mag geleicher weisz, als her die von vns in vnser mayestat sitzend mit aufgeworffner banir empfanget hette, vnschedlich doch vns vnd dem reiche an vnsern dinsten vnd sunst yederman an seinen rechten. […] [Gersdorf 1867, S. 12]

Semantische Prozesse: phraseologisiert - Interlingual Kompatibles: engl.: under the banner of sth [PONS]

 

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