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Beistand

Beistand: Beistand (leisten) / (um) Beistand (bitten)

Umschreibung: Hilfe oder Unterstützung (an-/bieten); um Hilfe oder Unterstützung angefragt werden [GG]

Analyse der Bedeutung: Das Verbum ‚stehen‘ wird im Ahd. und Mhd. durch die Form stēn realisiert, die wiederum u. a. eine Nebenform zu ahd., mhd., asächs. und mnd. stān bzw. mnl. staen, nl. staan und schwed. stå darstellt. Zugrunde liegt die ie. Wurzel *stā, *stə- (‚stehen, stellen’). Das daraus abgeleitete maskuline Substantiv ‚Beistand‘ weist die spätmhd. Form bīstant auf. [Vgl. WPE: stehen].
In Anknüpfung an die Belege ↑jmdm. zur Seite springen/treten/stehen sowie ↑sich auf jmds. Seite stellen und deren Bezug zu einer alten Rechtsgeste vor Gericht, die sich im Positionieren neben der/des Angeklagten manifestiert, ließen sich neben der Wendung ↑jmdm. beistehen auch die Redensarten, die mit ‚Beistand‘ im Sinne von ‚Hilfe‘ oder ‚HelferIn‘ gebildet werden, im selben Rahmen denken. [GG] - Diastratik: gehoben [DUO: Beistand] - Semantische Prozesse: phraseologisiert (Beistand leisten; um Beistand bitten) - Interlingual Kompatibles: dän.: bistå én [PONS]; engl.: to stand by sb. [dict.cc]; nl.: iem bijstand verlenen [PONS]; norw.: bistand [PONS]; schwed.: bistånd [PONS] - Querverweis: ↑jmdm. beistehen; ↑über jmdn./etw. (schützend) die Hand/eine schützende Hand halten; ↑jmdm. zur Seite springen/treten/stehen; ↑sich auf jmds. Seite stellen

 

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Beistand: Beistand

Umschreibung: 1. Helfer; 2. Trauzeuge; 3. jmd., der zur Unterstützung rechtsunkundiger Personen gerichtlich zugelassen ist [eWDG: Beistand]

Analyse der Bedeutung: Zur Etymologie von ‚Beistand‘ und zur Herleitung aus der symbolträchtigen Rechtsgeste vgl. ↑Beistand (leisten) / (um) Beistand (bitten). - Diastratik: gehoben [DUO: Beistand] - Allgemeiner Gebrauchskontext: Bedeutung 2: Eheschließung; Bedeutung 3: gerichtlich-juristischer Kontext

 

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