Brandbrief
Brandbrief: Brandbrief
Umschreibung: dringender Brief, der eine Bitte, Mahnung enthält [eWDG: Brandbrief]
Analyse der Bedeutung: Das maskuline Substantiv ‚Brandbrief‘ in seiner übertragenen Bedeutung von ‚dringlicher Bitt-brief‘ lautet im Spätmhd. brantbrief, womit ursprünglich auf eine ‚Verordnung gegen Brand-stifter‘ Bezug genommen wurde. Im Nhd. und mittels der mnd. Form brantbrēf war im Rahmen der Fehde ein ‚erpresserischer Brief, der Brandstiftung androhte‘ gemeint. Ab dem 17. Jh. nahm das Substantiv zunächst in der Schweiz um 1617 und folglich vor allem im süddeutschen und mitteldeutschen Raum die Bedeutung von ‚zum Sammeln berechtigende Bescheinigung für Brandgeschädigte’ an. Über die Studentensprache des 18. Jhs. bildete sich der heutige übertra-gene Sinn heraus. [Vgl. WPE: Brandbrief; vgl. ROE: Brandbrief; vgl. HRG-IL: Brandbrief]. - Entstehungszeit: 18. Jh. [WPE: Brandbrief]; 1767 [KUE I: Brandbrief] -
Realienkundliches: Die Baierischen Landtags-Handlungen in den Jahren 1429 bis 1513 belegen für das Jahr 1438 die Kenntnis des Brandbriefs als Verordnung gegen die ‚Brenner‘ bzw. Brandstifter u. a.:
daß ... der brandbrief, der vor zeiten durch unsere eltern ... gemacht ... fuͤr die brenner, diebe, und raͤuber nach seiner innhaltung von uns selbst, und allen unsern grafen ... rittern ... und bauersleuten treulich ... gehalten werde ... wann wir obegenannten fuͤrsten denselben brandbrief mit aller innhaltung ... bestaͤttigen (1438 BairLT. IV 100f.) [DRW-WA: Brandbrief I]
Diastratik: umgangssprachlich [eWDG: Brandbrief] - Sozialhistorisches: Studentensprache [WPE: Brandbrief; KUE I: Brandbrief] - Interlingual Kompatibles: engl.: last-ditch/begging letter [dict.cc]; engl.: flame [letter, e-mail] [dict.cc]; ital.: lettera minatoria (od con richiesta urgente) [PONS]; nl.: brandbrief [PONS]; poln.: pilny list [PONS] - Figuriertheit: Hyperbel
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