Ehre
Ehre: jmdm. die Ehre abschneiden
Umschreibung: jmdn. verleumden, in schlechten Ruf bringen [DUR: Ehre]; lästern, verächtlich machen [ROE: Ehre]
Analyse der Bedeutung: Das feminine Substantiv ‚Ehre‘ in seiner modernen Bedeutung von ‚äußeres Ansehen, Wertschätzung durch andere Menschen, Selbstachtung‘ lautet im Ahd. ēra, wo es ‚Ansehen, Wertschätzung, Berühmtheit, Würde, Zierde, Ehrfurcht, Verehrung’ definiert. Mhd. ēre umfasst das Bedeutungsspektrum von ‚Ehrerbietung, Zierde, Ansehen, Ruhm, Sieg, Herrschaft, Ehrgefühl, ehrenhaftes Benehmen’. Weitere Formen sind asächs. ēra, mnd. sowie mnl. ēre, nl. eer, afries. ēre, aengl. ār und anord. eir, womit ‚Gnade, Milde, Hilfe’ bezeichnet wird. Zugrunde liegt germ. *aizō, wobei alle Formen der ie. Wurzel *ais- (‚ehrfürchtig sein, verehren’) entspringen. Außergermanisch lässt sich eine Verbindung mit griech. á͞idesthai, aidé͞isthai (αἴδεσθαι, αἰδεῖσθαι) in der Bedeutung von ‚scheuen, verehren’ und aidṓs (αἰδώς), womit auf ‚Ehrfurcht, Scheu, Scham’ referiert wird, postulieren. [Vgl. WPE: Ehre]. Obwohl die sittliche Komponente des Ehr-Begriffs bereits bei Notker um 1000 zu erkennen ist, dominiert zunächst der persönliche Stellenwert in der Gesellschaft, wodurch unter der ‚Ehre‘ ein hohes Rechtsgut konzipiert wird, das bspw. durch Betrug, Lüge oder Wortbruch beeinträchtigt oder im schlimmsten Fall zerstört werden kann. [Vgl. WPE: Ehre; vgl. ROE: Ehre].
Die phraseologisierte Wendung jmdm. die Ehre abschneiden führt auf eine spezielle Art von Ehrenstrafe zurück, wo zur Bloßstellung der schuldig gesprochenen Person entweder die lange Kleidung gekürzt oder die Kopfhaare abgeschnitten wurden. [Vgl. ROE: Ehre]. Wie aus Märchen oder Grabsteinen abgeleitet werden kann, wurde dem Haar in früher Zeit magische Kräfte zugeschrieben. Anhand von Grabfunden lässt sich ab der Eisenzeit die Rotfärbung des Haares nachweisen, die Plinius bei Kriegern beobachtet und schriftlich dokumentiert. Die Bedeutung einer speziellen Haartracht bei Kriegern betont bereits Tacitus, indem er einen seitlichen Haarknoten der Sueben und Germanen nennt, der diese größer und somit furchteinflößender wirken ließ. Die Chatten hätten sich die Haare erst dann gekürzt, nachdem sie ihren ersten Gegner getötet hatten. Bart- und Haupthaar symbolisierten darüber hinaus, dass der zum Mann Gereifte ein kriegstaugliches Alter erreicht hat. Das gelockte Haar wird sowohl für germanische Krieger als auch für germanische Freie postuliert. Der Lex Burgundionum zufolge findet es sich in Adelskreisen als besonderes Merkmal wieder. Später avanciert es zum königlichen Attribut. Verschiedene Rechtsquellen legten für die unverheiratete Frau lange offene Haare fest, für Knechte oder Unfreie kurzes Haar. Speziell für das Mittelalter ist belegt, dass das (gewaltsame) Anfassen Bartes oder Kopfhaares durch eine andere Person besonders schändlich war. Die Bart- oder Haarschur weist vielschichtige brauchtümliche Komponenten auf, wobei mit dem Abscheren der königlichen Haarpracht nicht nur die Ehre verletzt, sondern damit auch der Entzug vom Anrecht auf das Königtum verbunden war. Hinsichtlich des Scherens der Haare von Frauen ist bereits bei Tacitus überliefert, dass dies in Fällen von Ehebruch praktiziert wurde. Bei den Langobarden ist die Haarschur bei repetitiven Diebstahlsdelikten oder Stiften von Unruhe im Sinne einer Strafkumulation neben der Geißelung und Stäupung belegt. Gekoppelt findet sie sich auch im Sachsenspiegel wieder, wo die verstümmelnden Strafen an Haut und Haar das Scheren, die Brandmarkung und die Prügelstrafe umfassen. [Vgl. HRG-RSW: Haar, Haarscheren].
Vor dem Hintergrund der auszugshaft geschilderten facettenreichen Bedeutung, die dem Haar oder dem Gewand zukommt, ist die sprichwörtliche Redensart jmdm. die Ehre abschneiden insbesondere vom Gedanken des Ansehens und der Stellung in der Gesellschaft motiviert, die einer Person bestimmte Rechte zuteilwerden ließen. Durch den Verlust der Haartracht wurde auf symbolischem Wege der Entzug einer bestimmten Position und den damit verbundenen Rechten vollzogen, was sich auf die betreffende Person besonders ehrenmindernd auswirkte. Im übertragenen Sinne hat sich der Sinn des beschädigten oder gefährdeten Rufs erhalten. [GG] -
Realienkundliches: Mathias Fuhrmann vermerkt in seinem Werk Alt und Neues Oesterreich (1734–1737) die Bedeutung, die die Deutschen dem Haar beimessen. Ehebrecherinnen werden mittels der schändlichen Strafe die Haare geschoren:
Wie groſz aber der Æſtim ſchoͤner Haare bey den Teutſchen geweſen, ſo groſz war hingegen die Verachtung der Glazichten und Geſchornen, wie es damalen bey den Hebraͤern ſo gar ein ſchimpfliche Sache mag geweſen ſeyn, vermoͤg verſchiedenen Exempeln, ſo in der heiligen Schrifft befindlich. Bey denen Teutſchen erhellet es aus deme, daſz man einer Ehebrecherin, welches zwar ein ſeltenes Laſter bey ihnen geweſen, zu groͤſſeren Schimpff die Haare abgeſchnitten. [Fuhrmann 1737, S. 210]
Jacob Grimm schildert in seinen Weisthümern im Abschnitt ‚Zwischen Neckar, Rhein und Mein‘, dass in Seligenstadt am Main um 1390 bei ‚Unkeuschheit‘ der Frau u. a. das hintere Kopfhaar abgeschnitten und das Gewand an der Rückseite gekürzt wurde:
Item wo zwei ledige lude gerugit werden fur onkuszheit, die sin schuldig ir igliche eyme ertzpriester fünf schillinge und nit me. Wurden sie aber ober eyn jahr gerugt umb dieselben sache, so wer aber ir yegliches schuldig eyme ertzpriester fünf schillinge und nit me. Wurden sie aber zu deme dritten grugt, so sal der man dry sondage vor dem ambt mit wichwasser vmb die kirchin, wollen und barfusz, geen und eyn besemhe in syner hand dragen, und wann er umb die kirchin kompt, so sal er druss vor der dur ligen und sal die lude obir sich lassen geen, und slagen mit dem besemhe wer will, und die frawe sal den sun umb die kirchen tragen, wollen und barfusz, und sal man ir har hindin an dem haubet ab sniden und ir rock hindin abesniden; wollden sie die busse nit dragen, so wer ir igliches schuldig eyme ertzpriester sexs phunt heller, und jedeme sintscheffen zwantzig geber penige. [GRW I, S. 504]
Diastratik: gehoben [LDR: Ehre] - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart - Figuriertheit: Drastik; Hyperbel
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