Folterkammer
Folterkammer: (etw. ist eine) Folterkammer
Umschreibung:
1. Raum oder begrenzte Örtlichkeit, wo bedrückende, besonders quälende, unerträgliche Umstände auf einen einwirken [GG]
2. scherzhaft für Trainingsraum [GG]
3. allgemeiner: quälende Umstände oder eine massive Form der Belastung, wo es sich um eine Räumlichkeit im weiteren Sinne handelt [GG]
Analyse der Bedeutung: Das feminine Substantiv ‚Kammer‘ als ‚kleiner Raum‘ oder ‚Nebenzimmer‘ wurde aus dem lat. camera, camara für ‚gewölbte Decke eines Zimmers, Gewölbe‘ entlehnt und taucht im Griech. als kamára (καμάρα) (‚Gewölbe, Zimmerwölbung, gewölbte Kammer’) auf. Im Ahd. lautet die Form kamara (8. Jh.), im Mhd. kamer(e). [Vgl. WPE: Kammer]. Im Lat. lautet die Folterkammer carnificina, was auch als Bezeichnung für das ‚Henkersamt‘, die allgemeine ‚Folter‘ oder ‚Folterung‘ und schließlich die ‚Marter‘ und ‚Qual‘ fungieren kann. [Vgl. DWB1: Folterkammer; vgl. PONS: carnificina].
Wortwörtlich wird mittels der Folterkammer ein Raum bezeichnet, wo die Folter bereits ab der Verbal-Territion verübt wird, und wo sich alle dazu nötigen Utensilien befinden (vgl. dazu die Einträge zu den Wendungen ↑jmdm. die Folterwerkzeuge zeigen, ↑(kein/ein) Folterwerkzeug (für jmdn./etw. sein) / (keine) Folterwerkzeuge sein.
Vor dem Hintergrund des historischen Settings der Folterkammer mitsamt ihrer Gerätschaften und beteiligten Personen wie dem Henker, seinen Knechten und der zu folternden Person wird innerhalb der metaphorischen Wendung (etw. ist eine) Folterkammer eine Art von extremer Bedrängnis oder besonders quälendem Umstand zum Ausdruck gebracht, was nach subjektivem Empfinden grundsätzlich an eine beliebige Örtlichkeit gebunden werden kann. In scherzhafter Weise bedient man sich des Bildes der in der Kammer gefolterten Person, um basierend auf dem gemarterten Körper, einen Trainings- oder Fitnessraum zu beschreiben, wo man sich bis aufs Äußerste auspowert, um Muskeln aufzubauen. [GG] - Entstehungszeit: 16. Jh. [DWB2: folter-] -
Realienkundliches: Die Nürnberger Malezifbücher sind eine Sammlung an Rechtsquellen vom 14. bis zum 18. Jh. und wurden unter Theodor Hampe im Jahr 1927 herausgegeben. Folgender Auszug ist dem 16./17. Jh. zuzuweisen und belegt, dass mittels des Ausdrucks ‚Kapelle‘ in boshafter Weise auch auf die Nürnberger Folterkammer angespielt wurde [vgl. dazu ergänzend DRW-WA: Kapelle V]:
Hatten die Geiſtlichen ihr Werk im weſentlichen verrichtet, wenn auch noch nicht durch das Geleit, das ſie auf dem Gang zur Richtſtätte zu geben hatten, vollendet, ſo erſchien der Henker auf der Bildfläche und hinter ihm ſein Knecht, der „Löwe“. Mit beiden freilich hatten manche der Miſſetäter bereits in der ſogenannten „Kapelle“, der Folterkammer des Lochgefängniſſes, Bekanntſchaft gemacht. [Hampe 1927, S. 74]
Weitere, in historischen Rechtstexten bzw. rechtskundlichen Schriften überlieferte Synonyme zu ‚Folterkammer‘ stellen ‚Däumelturm‘, ‚Fragstatt‘, ‚Linstenstüblein‘, ‚Marterbank‘, ‚Marterhäuslein‘, ‚Peinkammer‘, ‚Reichskammer‘ oder ‚Ruhestube‘ dar. [Vgl. DRW-WE: folterkammer].
Allgemeiner Gebrauchskontext: 2. Bedeutung: Sportjargon - Semantische Prozesse: meliorativ (insb. 2. Bedeutung) - Interlingual Kompatibles: finn.: kidutuskammio [dict.cc] - Figuriertheit: auch hyperbolisch und scherzhaft; Drastik; 2. Bedeutung: Komik
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