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foltern

foltern: jmd./etw. foltert jmdn./etw. / etw. ist folternd

Umschreibung: jmd./etw. quält jmdn./etw. vor allem psychisch [GG]; jmdn. aufs höchste peinigen, quälen [eWDG: foltern]

Analyse der Bedeutung: Zum etymologischen Hintergrund von ‚Folter‘ siehe die Wendung ↑etw. ist eine/die reinste (seelische) Folter. Das Verbum ‚foltern‘ in seiner Bedeutung von ‚zur Geständniserpressung quälen, peinigen‘ ist seit Ende des 14. Jhs. belegt und erhält ab dem 17. Jh. im Übertragungsprozess eine weitere Bedeutungskomponente, die auf das Seelische/Mentale abzielt. [Vgl. WPE: Folter].
Die Einträge zu ↑etw. ist eine/die reinste (seelische) Folter sowie ↑(kein/ein) Folterwerkzeug (für jmdn./etw. sein) / (keine) Folterwerkzeuge sein beinhalten einen Abriss zur rechtlichen Etablierung bis Verbotsbestrebungen und erläutern auszugshaft, auf welche Weise jemand der Folter unterzogen wurde. [GG]
Wenn einen in metaphorischer Weise etwas foltert, handelt es sich um insbesondere mental belastende, qualvolle Situationen, denen die betreffende Person ausgesetzt ist. Die tatsächlich gefolterte Person mitsamt ihrer physischen sowie psychischen Empfindungen fungiert dabei als ‚Bildspender‘, woraus die bildliche Redensart übertragen wird. [GG] - Entstehungszeit: 17. Jh. [WPE: Folter] - Realienkundliches: theils bürger [von der schwedischen armee] geredelt, gefoltert, gemartert vnd gepeiniget, dass sie alles ... bekennen müssen (1636 NMittThürSächs. 19 (1898) 231) [DRW-WA: reiteln] - Diastratik: gehoben [DUO: foltern] - Interlingual Kompatibles: engl.: to torture sb [PONS]; ital.: torturare [PONS]; niederl.: folteren [PONS] - Figuriertheit: Hyperbel; Drastik - Querverweis: ↑etw./jmdn./sich geißeln / gegeißelt (werden) (durch/von etw./jmdm.); ↑etw. geißelt jmdn./etw.

 

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