Gericht
Gericht: mit jmdm. hart/scharf/streng ins Gericht gehen
Umschreibung: jmdn. streng bestrafen, heftig tadeln [eWDG: Gericht]; jmdn. stark kritisieren [LDR: Gericht]
Analyse der Bedeutung: Das Neutrum ‚Gericht‘ (einerseits ‚mit der Rechtsprechung beauftragte Institution und deren Sitz’ andererseits ‚das Ausüben der Rechtsprechung’) weist innerhalb des germanischen Sprachraumes die Formen ahd. girihti (‚Urteil, Gericht, Satzung, Regel’), mhd. geriht(e), mnd. gerichte bzw. richte (u. a. ‚Gericht, Ausübung des Richteramts, Urteilsspruch, Urteilsvollstreckung, Gerichtsbarkeit, Gerichtsbezirk’) mnl. gherechte, gherichte (‚Recht, Urteil, Gerichtssitzung’), nl. gerecht, gericht (‚Gericht, Gerichtsgebäude, Gerichtssitzung, Urteil’), aengl. gerihte (‚Recht, Pflicht, Gottesdienst, gerade Richtung’) und anord. -rētti (‚Recht’) auf. [Vgl. WPE: Gericht].
Die Wendung mit jmdm. hart/scharf/streng ins Gericht gehen bezieht sich auf das Verfahren sowie die konkrete Gerichtsstätte, die sich nach modernem Verständnis in der Gestalt des Gerichtsgebäudes manifestiert. [Vgl. LDR: Gericht; vgl. HRG-HL: Gericht; vgl. DWB1: gericht]. Ursprünglich war der Ort für die Abhaltung des Gerichtes unter freiem Himmel situiert und wurde unter Karl dem Großen ab 809 bei schlechten Wetterverhältnissen in eine Gerichtslaube verlegt. Daneben existierten als überdachte Bauten sog. ‚Gerichts-, Richt- bzw. Dinghäuser‘, die eine Vorstufe zu den Gerichtsgebäuden darstellten. Bereits in vormittelalterlicher Zeit waren dörfliche Gerichtsplätze durch Bäume – vor allem Linden – oder Steine optisch ausgewiesen worden. Für das Mittelalter sind über die Richtstättenarchäologie sowohl exponierte Stellen wie bspw. der fränkische Gerichtsberg (in mallobergo) als auch signifikante Punkte wie Wegkreuzungen oder Märkte oder architektonische Elemente wie Brücken, Tore, Brunnen, Türme und Kirchenportale als Orte der Anbindung einer Gerichtsstätte nachgewiesen. Zusätzlich dazu konnte ein Gericht an Ort und Stelle eines verübten Deliktes einberufen werden. Ab dem 19. Jh. setzt die Errichtung von Gerichtsgebäuden ein – dennoch konnten je nach Anlass auch Räumlichkeiten von Rathäusern, Theatern oder Vereinshäusern für Gerichtsbelange genutzt werden. [Vgl. HRG-HL: Gerichtsstätte; vgl. HRG-HL: Gerichtsgebäude]. -
Realienkundliches: Das […] Freigericht bei Kaichen […], das im Mittelalter 18 Dörfer und vier Burgen in der Wetterau umfaßte, besteht aus einem offenen steinernen Viereck mit einem Steintisch und einer Plinthe (Steinsockel), auf der möglicherweise eine Säule oder eine Figur stand. Der etwas erhöhte Stuhl des Richters befand sich an der nach Westen offenen Seite, also mit Blick zur aufgehenden Sonne. Rechts von ihm, auf der Mittagsseite, stand nach altnordischem Recht der Kläger, während der Angeklagte gegenüber an der Mitternachtsseite („vor den Schranken des Gerichtes'') seinen Platz hatte. Das Gericht trat am Mittwoch nach Pfingsten zusammen. [Unruh 1997, S. 303]
Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart - Interlingual Kompatibles: dän.: gå i rette med én [PONS]; engl.: to sit in judgment over sb [PONS]; schwed.: gå till rätta med någon [PONS] - Figuriertheit: Drastik; Hyperbel - Querverweis: ↑jmdn. (ob etw.) / (gegen) etw. rügen
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