Gift
Gift: Gift darauf nehmen können
Umschreibung: sich auf etw. völlig verlassen können, etw. als ganz sicher betrachten können [DUO: Gift]; die Richtigkeit der Aussage ist verbürgt [ROE: Gift]; für die [R]ichtigkeit einer [A]ussage voll einstehen [DWB1: gift]; etw. ist ganz gewiss, ohne Zweifel und absolut wahr [vgl. LDR: Gift]
Analyse der Bedeutung: ‚Gift‘ als ‚Stoff, der an oder in einem lebenden Organismus schädliche Wirkungen, Krankheiten oder Tod hervorruft’, unterliegt einem Bedeutungswandel, wobei fem. gift im Ahd. (9. Jh.), Mhd. sowie Mnd. zunächst ‚das Geben, Gabe, Geschenk‘ bedeutet. Mnl. ghifte, ghichte sowie nl. gift bezeichnen ‚Gabe, Gift‘, aengl. gift, gyft ‚Gabe, Belohnung, Brautpreis‘, im Pl. ‚Hochzeit‘, und anord. gipt, gift bedeuten ‚Gabe, Glück, Vermählung (der Frau)‘. Im Got. wird mittels fragifts die ‚Verleihung‘ und im Pl. die ‚Verlobung‘ ausgedrückt. Es handelt sich dabei um eine germ. Abstraktbildung (*gefti-) zu germ. *geban (ie. Wurzel *ghabh-, *ghab-, *ghap- in der Bedeutung von ‚fassen, nehmen’), die durch das Suffix t dem Wandel von b zu f unterzogen ist. Euphemistische bzw. verhüllende Verwendungen für ‚tödliche Gabe, Gift‘ sind bereits im Ahd. unter Notker und später anhand von griech.-spätlat. dosis (‚Geschenk, Gabe, bestimmte Menge Arznei‘) zu beobachten. Beide Bedeutungen werden zunächst parallel mit dem femininen Genus ausgedrückt, jedoch rückt für die Bedeutung ‚schädlicher Stoff‘ Anfang des 15. Jhs. das maskuline Genus an dessen Stelle und wird Mitte des 16. Jhs. vom Neutrum abgelöst, das im 18. Jh. zur Verdrängung von Gift ‚Gabe‘ führt. In der nhd. Komposition ‚Mitgift‘ (‚Heiratsgut der Braut, Aussteuer‘), fnhd. mitegift (15. Jh.) und mnd. medegift (13. Jh.) ist die Bedeutung ‚Gabe, Geschenk, Schenkung‘ noch erhalten, wohingegen sich nhd. ‚Gift‘ auf ‚tödliche Gabe, Gift‘ bezieht. [Vgl. WPE: Gift; vgl. WPE: geben; vgl. DHW: Gift; vgl. DHW: geben].
Die Thesen zur Herleitung der relativ jungen Redewendung Gift darauf nehmen (können) bzw. die damit in Verbindung stehende, satzwertige Beteuerungsformel Darauf kannst du Gift nehmen, die sich meist an einen Adressaten in der 2. P. Sg. richtet, stehen in einem diametralen Gegensatz zueinander, da einerseits der Ursprung im mittelalterlichen Gottesurteil, der Giftprobe, gesucht wird, von welchem sich andererseits andere Annahmen strikt distanzieren, mit der Begründung, dass ein solches Ordal im europäischen Raum nicht nachweisbar sei. [Vgl. DSL: Gift; vgl. DWB1: gift; vgl. ROE: Gift; vgl. DUO: Gift; vgl. DUR: Gift]. Müller spricht deshalb von einer „strukturellen Analogiebildung zu redensartlichen Bildungen im Rahmen der Gottesurteil-Symbolik“ [LDR: Gift] zugunsten einer bekräftigten Beteuerungsformel. [Vgl. LDR: Gift]. Spürt man der These eines Giftordals weiter nach, so zeigt sich, dass ein sog. ‚Bitteres Fuchwasser‘ oder ‚Eiferwasser‘ im Rahmen des Eifersuchtsordals bei Verdacht auf Ehebruch an Frauen Verwendung fand und unter den Juden weit verbreitet war. Die beschuldigte Frau wurde dazu von ihrem Ehemann in den Tempel zu einem Priester geführt, der ihr nach der Entblößung des Gesichts die Haare abschor. Es folgte die Verlesung und das Notieren von Eidesformeln und das Trinken des Wassers, dem Erde und Staub vom Fußboden des Heiligtums beigemengt worden waren. Der Urteilsspruch, der sich im Anschwellen oder Nichtanschwellen der Eingeweide manifestiert, unterlag dabei einer Frist bis zu einem Jahr. [Vgl. PUL: Bitteres Fluchwasser].
Obwohl es an einem Nachweis für das Praktizieren derartiger Unschuldsproben im germanischen Raum mangelt, lässt sich die dortige Bekanntheit des Giftordals nicht leugnen, wie anhand des biblisch überlieferten ‚Eifersuchtsordals‘ (vgl. Num. 5,11–31 innerhalb der Rubrik ‚Realienkundliches‘) und dessen Rezeption bewiesen werden kann. [GG]
Anderen, jedoch weniger stark vertretenen Ideen zufolge könne die Redewendung auch im Zusammenhang mit dem Apothekenwesen stehen, wobei jede medikamentöse Einnahme in Abhängigkeit von der Dosierung ein Gift darstellt, oder sie könnte aus dem Rotwelschen stammen, wo unter ‚Gift‘ Schnaps verstanden wird. [Vgl. WDR 5 2020].
Die Wendung Gift darauf nehmen (können) drückt vor dem Hintergrund der Gottesurteilspraxis folglich aus, dass ein Sachverhalt so sicher ist, dass sich die Adressantin/der Adressant ohne Bedenken für etw. verbürgt, genauso wie sich die/der Beschuldigte, ohne zu zweifeln, der Giftprobe aussetzen konnte. [GG] - Entstehungszeit: 18. Jh. [KUE I: Gift]; literarisch bezeugt seit der 2. H. des 19. Jhs. [ROE: Gift; DWB1: gift] -
Realienkundliches:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk; ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird, oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen. [Evangelische Kirchenkonferenz 1912, 4. Mose, 5,11–31]
sie wolte sonder furcht ein angefülltes glas,
die unschuld darzuthun, des eiferwassers trinken (Günther 1034) [DWB1: Eiferwasser]
Diastratik: umgangssprachlich [DUO: Gift] - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart - Interlingual Kompatibles: dän.: det kan du tage gift på! [PONS]; engl.: you can bet your life on that [PONS]; nl.: dat staat als een paal boven water [PONS]; nl.: daar kun je (ver)gif op (in)nemen [PONS]; schwed.: att ta gift på ngt. [dict.cc]; slowak.: Na to môžeš vziať jed! [dict.cc] - Figuriertheit: Drastik; Hyperbel - Querverweise: ↑Stein und Bein schwören; ↑(sich) etw. hoch und heilig schwören
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