Hammer
Hammer: etw. unter den Hammer bringen
Umschreibung: etwas versteigern (lassen) [DUO: Hammer; DUR: Hammer]; öffentl. von Gerichts wegen versteigern [ROE: Hammer]
Analyse der Bedeutung: Das Maskulinum ‚Hammer‘ im Sinne eines ‚Schlagwerkzeuges‘ weist die Formen ahd. hamar, mhd. hamer, asächs. hamar sowie hamur, mnd. hāmer, mnl. und nl. hamer, aengl. hamor, engl. hammer, anord. hamarr (‚Klippe, Stein, Hammer’), schwed. hammare mit germ. *hamara- und schließlich mhd. hamel (‚abgehauener Stein, Klippe’) auf. Die germanischen Formen lassen sich mit den außergermanischen aslaw. kamy und russ. kámen’ (камень) mit der Bedeutung von ‚Stein’ in Verbindung bringen, wodurch der Bezug zu ie. *ak̑men-, *akmen- und zur Wurzel ie. *ak̑-, *ok̑- mit dem Bedeutungsspektrum von ‚scharf, spitz ‚kantig‘ und ,Felsspitze, Felsrand, Stein’ angenommen werden kann. [Vgl. WPE: Hammer].
Das Instrument des Hammers findet unter einem historischen Gesichtspunkt als göttliches Attribut von Thor bspw. als Werkzeug im alltäglichen Leben, als Waffe und als rechtliches Utensil eine breite Verwendung. Mit Bezug auf Letzteres bediente man sich eines Hammers, um erstens durch das Werfen Grenzstreitigkeiten zu lösen, zweitens um Gerichtsversammlungen einzuleiten und um drittens durch den Hammerschlag einerseits im Rahmen einer Auktion die Besitzversteigerungen zu besiegeln und andererseits während eines Verfahrens einen Ordnungsruf oder Frieden zu befehligen. Durch drei Schläge mit dem Hammer gegen eine Tür wurde zur Feme aufgerufen. Als rechtliches Attribut wird er neben dem Richter auch den Gerichtsdienern zugewiesen. [Vgl. HRG-GK: Hammer]. Die sprichwörtliche Redensart etw. unter den Hammer bringen weist ihren Ursprung im Auktionswesen auf, wo der Richter den Zuschlag durch den Hammer erteilt. [Vgl. DWB1: hammer; vgl. DUR: Hammer; LDR: Hammer]. Die Auktion kann entweder gerichtlich oder außergerichtlich abgewickelt werden, gewollt oder unter Zwang eingeleitet werden und sich auf die bewegliche oder unbewegliche Habe beziehen. Während Rechtsquellen der griechischen und römischen Antike die Auktion beinahe außer Acht lassen, setzt sich das Gemeine Recht, d. h. das römisch-kanonische Recht vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit, in der Form des Pfandrechtes damit näher auseinander. [Vgl. HRG-SL: Auktion].
Das Bild des schlagenden Hammers, womit ein Verkauf während einer Auktion bereits im älteren Rechtswesen auf symbolischem Wege gültig gemacht wurde, liegt der metaphorischen Bedeutung von Versteigern, die mit etw. unter den Hammer bringen einhergeht, zugrunde. [GG] -
Realienkundliches: Die Besiegelung des Erwerbs von Gütern durch den Schlag mit dem Hammer (malleo) notiert auch Jacob Grimm innerhalb der Rechtsalterthümer:
Tradidit, et ſecundo et tertio auctoritatis malleo ſolidavit. (Nieſert urk. 2 p.13 a. 1036) [GRA I, S. 224]
Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart - Allgemeiner Gebrauchskontext: Auktionswesen - Interlingual Kompatibles: engl.: to knock down sth [PONS]; nl.: iets onder de hamer brengen [PONS] - Figuriertheit: Drastik
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Hammer: unter den Hammer kommen
Umschreibung: (öffentlich) versteigert werden [DUO: Hammer; LDR: Hammer]
Analyse der Bedeutung: Zu etymologischen Hintergründen des Substantivs ‚Hammer‘ siehe ↑etw. unter den Hammer bringen.
Die sprichwörtliche Redensart unter den Hammer kommen fußt auf dem (außer-)gerichtlichen Auktionswesen, wo der Auktionator oder Richter mittels eines Hammerschlags den symbolischen Zuschlag für den rechtlichen Erwerb von Gütern erteilt. [Vgl. LDR: Hammer; vgl. DUR: Hammer; vgl. ROE: Hammer; vgl. DWB1: hammer]. Siehe dazu im Detail ↑etw. unter den Hammer bringen.
Kommt etwas unter den Hammer, bedeutet dies unter Anknüpfung an den symbolträchtigen Hammerschlag, dass diese Sache nach geltendem Recht versteigert wird. [GG] - Realienkundliches: Vgl. ↑etw. unter den Hammer bringen. - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart - Allgemeiner Gebrauchskontext: Auktionswesen - Interlingual Kompatibles: dän.: komme under hammeren [PONS]; engl.: to come [or go] under the hammer [PONS]; ital.: essere messo all’asta [PONS]; kroat.: otići na bubanj [PONS]; nl.: onder de hamer komen [PONS]; nl.: publiek verkocht worden [PONS]; poln.: pójść pod młotek [PONS]; schwed.: gå under klubban [PONS]; slowen.: priti na bóben [PONS]; tschech.: přijít na buben [PONS] - Figuriertheit: Drastik
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