Kreuzverhör
Kreuzverhör: (jmdn. ins) Kreuzverhör (nehmen)
Umschreibung: jmdn. mit vielen Fragen in Bezug auf etw. hart bedrängen mit der Absicht, etwas Bestimmtes zu erfahren [DUO: Kreuzverhör]
Analyse der Bedeutung: Die Redewendung bzw. der metaphorische Ausdruck sieht sich von der angelsächsischen Vernehmungsstrategie, dem sog. ‚Kreuzverhör‘ resp. engl. cross-examination, motiviert, wo die Befragung der Zeugin/des Zeugen oder der/des Sachverständigen über die Staatsanwältin/den Staatsanwalt sowie die Verteidigerin/den Verteidiger anstelle der Richterin/des Richters erfolgt. [Vgl. DUO: Kreuzverhör; vgl. DWB1: kreuzverhör].
Auf Basis der geschilderten Verhörsituation wird mittels jmdn. ins Kreuzverhör nehmen zum Ausdruck gebracht, dass forciert wird, einer Person unter Bedrängnis Informationen abzuringen. Als analoges Bild für den ausgeübten Druck fungieren die Figuren Staatsanwältin/Staatsanwalt sowie Verteidigerin/Verteidiger, während die befragte Person von der Position der Zeugin/des Zeugen motiviert ist. Derartige Gespräche mit einer hohen Anzahl an bedrängenden Fragen werden oftmals als ein Kreuzverhör empfunden. [GG] - Realienkundliches: All die bewährten Mittelchen der Untersuchung, Kreuzverhör, Verstrickungsfragen, Widerspruchsfallen, Überraschungsschläge, waren ihm in der Seele verhaßt [Werfel Abituriententag 12] [eWDG: Kreuzverhör] - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart (jmdn. ins Kreuzverhör nehmen) - Interlingual Kompatibles: engl.: to cross-examine sb [PONS]; engl.: to give sb. the third degree [dict.cc]; frz.: soumettre qn. à un feu croisé de questions [LEO]; frz.: soumettre qn. à un feu roulant de questions [LEO] - Figuriertheit: Hyperbel - Querverweis: ↑Verhör; ↑jmdn. ins Verhör nehmen; ↑jmdn. verhören / verhört werden
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