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kriminell

kriminell: etw. ist kriminell

Umschreibung: sich an der Grenze des Erlaubten bewegend; unverantwortlich, schlimm; rücksichtslos [DUO: kriminell]

Analyse der Bedeutung: Das Adjektiv ‚kriminell‘ wurde im ausgehenden 18. Jh. aus frz. criminel, das sich von der lat. Form crīminālis (‚ein Verbrechen betreffend, verbrecherisch’) ableitet, entlehnt, um ‚verbrecherisch, straffällig, strafbar‘ zu bezeichnen. Daraus ging die oben angeführte übertragene Bedeutung hervor. [Vgl. WPE: kriminell; vgl. DUO: kriminell]. - 

Realienkundliches: Ein Ausschnitt aus dem System des heutigen Römischen Rechts von Friedrich Carl von Savigny um 1840 beinhaltet criminell im juristischen Sinne:

Endlich gehört zu dieſer Art ausdehnender Auslegung auch die Annahme eines indirecten Ausdrucks, welche man das argumentum a contrario nennt. Es kann nämlich eine Regel bis zu einer beſtimmten Gränze dergeſtalt ausgeſprochen ſeyn, daß darin der beſtimmte Gedanle enthalten iſt, jenſeits dieſer Gränze ſolle das Entgegengeſetzte gelten. So z. B. wenn der Prätor eine Klage einführte mit dem gewöhnlichen Ausdruck: intra annum judicium dabo, ſo lag darin zugleich der Sinn: post annum non dabo, und die Beziehung des Ausdrucks hierauf iſt eine unzweifelhafte ausdehnende Auslegung. So ſagte die L. Julia de vi, der für dieſes Verbrechen angeordnete Prätor könne ſeine Gerichtsbarkeit übertragen „si proficiscatur”; darin lag der umgekehrte Satz, daß er es außerdem nicht könne (o). Eben ſo deutet jede geſetzliche Ausnahme auf das Daſeyn einer Regel, ohne welche dieſe Ausnahme keinen Sinn hätte, iſt alſo ein indirecter Ausdruck dieſer Regel. Wenn alſo die L. Julia de adulteriis den criminell verurtheilten Frauen die Fähigkeit des gerichtlichen Zeugniſſes entzog, ſo folgte daraus von ſelbſt, daß anderen Frauen dieſe Fähigkeit zuſtand. [von Savigny 1840, S. 237f.]

Diastratik: umgangssprachlich [DUO: kriminell] - Interlingual Kompatibles: engl.: criminal [PONS] - Figuriertheit: Hyperbel; Drastik

 

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