Mäntelchen
Mäntelchen: sich/jmdm./einer Sache ein Mäntelchen umhängen
Umschreibung: etw. Negatives als harmlos/einwandfrei erscheinen lassen [LDR: Mäntelchen]; eine schlechte Sache auf eine bestimmte Weise beschönigen [eWDG: umhängen]; etw. beschönigend, verharmlosend (hinter etw. anderem) verbergen [DUR: Mäntelchen]
Analyse der Bedeutung: Das Maskulinum ‚Mantel‘ in der Bedeutung von ‚geknöpftes langes Oberbekleidungsstück mit Ärmeln, schützende Hülle’ lautet im Ahd. mantel, mantal oder mantil und im Mhd. und Mnd. mantel bzw. mandel. Die vlat. Form mantellus (‚kurzer Mantel’) bildet den Ausgangspunkt der Entlehnung in die deutsche Sprache. [Vgl. WPE: Mantel].
Der Mantel übernimmt als Symbol eine schützende sowie eine verbergende Funktion und findet dergestalt in diversen historischen Rechtsbräuchen wie der Legitimation und Gleichstellung von vorehelichen Kindern, auch Mantelkinder (mittellat. filii mantellati) genannt, während der Trauung Verwendung: Das betreffende Kind musste dazu während der Eheschließung vom Mantel bedeckt werden. [Vgl. LDR: Mantel; vgl. ROE: Mantel; vgl. GRA, I, S. 219f.].
Von diesem symbolträchtigen Akt abgeleitet, bedeutet sich/einer Sache ein Mäntelchen umhängen, dass man sich oder etw. analog zum legitimierten, gleichgestellten und dadurch aufgewerteten Mantelkind beschönigt. [GG] -
Realienkundliches: Der Schwabenspiegel vermerkt um 1300, wie die Legitimation von unehelichen Kindern auf Rechtswegen vonstattengehen muss. Dies gelingt einerseits über einen Gürtel, der um die Beteiligten gebunden wird, oder über das Bergen der filii mantellati unter dem Mantel:
Wie unelich kind elich werdent.
Es haut ain man lediglichen kinde by ainer froͤwen, der sye lûtzel oder vil, und nympt er die selben froͤwen ze rechter e, die kind sint zehande rechte rechte ekind alß wol, alß die sie hernach gewinnet. So sprechent saͤmlich lûtte die ungelerten: er sûlle sie zů im hullen under den mantel, alß er ir můtter elichen neme, oder sûllen sie mit der gûrtel umb vahen zů im. Des ist nicht. Wa die kint sind, so sint sie ekind es syen sûne oder dochtter und erbent aigen und lehen zů allem rechte mit ain ander ieren geschwistergiten. Wer in das uff weltlichem gerichte versagt, so habent sie es uff gaistlichem gericht, so můß es das weltlich staͤtte haben. [Kogler 1904, S. 159]
Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart; Diminutiv (Mäntelchen); pejorativ - Interlingual Kompatibles: frz.: jeter un voile sur qc [PONS] - Figuriertheit: Euphemismus - Querverweis: ↑etw. bemänteln
* * *