rügen
rügen: gerügt (werden) (für/wegen etw.)
Umschreibung: aufgrund von bspw. einer bestimmten Untat getadelt, missbilligt oder scharf kritisiert werden [GG]
Analyse der Bedeutung: Vgl. dazu ↑Rüge sowie ↑jmdn. (ob etw.) / (gegen) etw. rügen. - Realienkundliches: Vgl. ↑Rüge. - Figuriertheit: Hyperbel - Querverweis: ↑Rüge; ↑jmdn. (ob etw.) / (gegen) etw. rügen; ↑jmdm. eine Rüge erteilen
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rügen: jmdn. (ob etw.) / (gegen) etw. rügen
Umschreibung: jmds. Verhalten oder Tun, das für nicht in Ordnung gehalten und missbilligt wird, mit gewissem Nachdruck kritisieren; tadelnd feststellen, beanstanden [DUO: rügen]
Analyse der Bedeutung: Das Verbum ‚rügen‘ (‚tadeln, zurechtweisen) weist innerhalb des germanischen Sprachraumes die Formen ahd. ruogen, mhd. rüegen bzw. ruogen, md. rūgen (‚anklagen, beschuldigen, tadeln, gerichtlich anzeigen, mitteilen, melden’), asächs. wrōgian (‚anklagen, beschuldigen’), mnd. wrōgen und wrūgen (‚anklagen, beschuldigen, (be)strafen’), mnl. wroeghen sowie wroughen, nl. wroegen (‚anklagen, beschuldigen’), afries. wrō(g)ia oder wreia, aengl. wrēgan (‚anklagen’), engl. to bewray (‚verraten, enthüllen’), anord. roegja (‚anklagen, verleumden’), schwed. röja (‚ausplaudern, enthüllen, offenbaren, verraten’) und got. wrōhjan (‚anklagen, beschuldigen’) auf. Zugrunde liegen germ. *wrōg-, *wrōh- und möglicherweise die ie. Wurzel *u̯er- mit der Bedeutung von ‚einzäunen‘ oder ‚Zaun‘. [Vgl. WPE: Rüge]. Zur weiteren Analyse vgl. ↑Rüge. - Realienkundliches: Vgl. ↑Rüge. - Figuriertheit: Hyperbel - Querverweis: ↑Rüge; ↑gerügt (werden) (für/wegen etw.); ↑mit jmdm. hart/scharf/streng ins Gericht gehen; ↑jmdm. eine Rüge erteilen
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