Schinderei
Schinderei: Schinderei
Umschreibung: (fortwährendes) Schinden [eWDG: Schinderei]; eine Plagerei, Qual [GG]
Analyse der Bedeutung: Zur Etymologie von ‚schinden‘ sowie zur konkreten Strafform vgl. ↑jmdn./etw. schinden.
Mittels des Femininums ‚Schinderei‘, im Mhd. schinderîe im Mnd. schinderie sowie schinnerie lautend, wurde ursprünglich einerseits die Tätigkeit des Schinders, das Häuten von Tieren sowie von Menschen im strafrechtlichen Sinne, sowie andererseits der Wohn- und Dienstort des Schinders bezeichnet. Bereits im Mhd. sowie Mnd. wird es im übertragenen Sinne angewandt, um auf ‚Raub‘ sowie ‚Straßenraub‘ zu referieren. Die nhd. Form dient dazu, ‚Plackerei‘ oder ‚Bedrückung, Aussaugung durch harte Herren‘ auf metaphorischem Wege auszudrücken. [Vgl. DWB1: schinderei].
Stellt bspw. eine Situation für jemanden eine Schinderei dar, ist dies in Anknüpfung an das realhistorische Schinderhandwerk, mit welchem auch die menschliche Enthäutung zu verbinden ist, zu denken, um zum Ausdruck zu bringen, dass etwas analog dazu heftigste Qualen bereitet. [GG] - Realienkundliches: Belege zur Praxis der Enthäutung sind unter ↑jmdn./etw. schinden einzusehen. - Semantische Prozesse: pejorativ vor dem Hintergrund des Wohn- und Dienstortes des ‚Schinders‘ - Allgemeiner Gebrauchskontext: auffallend häufig im sportiven (Wettkampf-)Kontext - Interlingual Kompatibles: engl.: bloody hard work [PONS] - Figuriertheit: Hyperbel (vor dem Hintergrund des Handwerks gedacht); Drastik [GG] - Querverweis: ↑etw. ist eine Tortur (für jmdn.)
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