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Schranken

Schranken: (jmdm./etw.) (keine/klare/enge) Schranken setzen

Umschreibung: Grenzen des Erlaubten festsetzen [LDR: Schranken]; Einhalt gebieten [WPE: Schranke]

Analyse der Bedeutung: Das feminine Substantiv ‚Schranke‘ in der Bedeutung von ‚Absperrvorrichtung‘ lautet im Mhd. schranke (‚Gitter, Zaun, Verschränkung, Umarmung‘). [Vgl. WPE: Schranke].
Einerseits kann die Wendung allgemein im Zusammenhang mit jeder Art von Absperrung in Verbindung gebracht werden, andererseits auf einen Gerichtsbrauch zurückgeführt werden. Gerichtsstätten unter freiem Himmel (vgl. dazu ↑mit jmdm. hart/streng/scharf ins Gericht gehen) wurden bspw. mittels Zweigen begrenzt. Die dadurch gebildete Gerichtsschranke durfte nicht ohne Erlaubnis durchschritten werden und zog Strafmaßnahmen nach sich. [Vgl. LDR: Schranken]. Präziser formuliert stellt die Gerichtsschranke die Begrenzung von Gerichtstisch und zuhörenden Personen dar. [Vgl. DRW-WA: Gerichtsschranke].
Vom rechtlichen Brauch der Absicherung und Begrenzung des Gerichtsplatzes motiviert, wird mittels (jmdm./etw.) (keine/klare/enge) Schranken setzen im übertragenen Sinne zum Ausdruck gebracht, dass einer Person oder Sache gegenüber deutliche Grenzen gesetzt werden. [GG] - Entstehungszeit: 18. Jh. [WPE: Schranke] - 

Realienkundliches: Innerhalb von Vollständige Sammlung derer zu des Heil. Röm. Reichs freyen Stadt Nürnberg verneuerten Reformation de Ao. 1564 gehörigen Additional-Decreten von Leonhard Christoph Lahner findet sich ein Beleg des Jahres 1689, der die Gerichtsschranken im Zusammenhang mit einer öffentlichen gerichtlichen Veranstaltung nennt:

Rathsverlaſz.
Auf Herren Richters Aſſeſſorum und Schoͤpfen am Stadtgericht verleſenen Bericht und angefuͤgte Bitte, wegen der Inſolentien und Frevelreden, deren die Partheyen oftmal, wann es ihnen nicht nach Willen gehet, gegen die abgeſchickte Fronboten, auch bey denen oͤffentlichen Audientiis vor denen Gerichtsſchranken ſich anzumaſzen, keinen Scheu haben; iſt ertheilet, hinfuͤro zu verordnen, daſz bey gerichtlichen Audientiis, wie es vor Jahren uͤblich geweſen, jedesmals ein Stadtknecht wiederum aufwarten ſolle: wegen des fernern Begehrens aber, dem Herrn Stadtrichter freye Hand zu laſſen, daſz er die in flagranti ergriffene Frevler, auf vorhergehende Umfrag, zur Beſtrafung an gehoͤrige Orte uͤberbringen laſſen moͤge, zweyer derer vordern Herren Hochgelehrten Gutachten einzunehmen, was hierauf werde anzudeuten ſeyn. Den 10. Ian. 1689. [Lahner 1773, S. 21]

Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart - Interlingual Kompatibles: engl.: to keep sth within limits [PONS]; ital.: porre dei limiti a qn/qc [PONS]; nl.: aan iets paal en perk stellen [PONS] - Figuriertheit: Drastik - Querverweis: ↑jmdn./etw. in die Schranken weisen / in (die/seine) Schranken gewiesen werden

 

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Schranken: jmdn./etw. in die Schranken weisen / in (die/seine) Schranken gewiesen werden

Umschreibung: jmdn./etw. zur Mäßigung mahnen [DUR: Schranke] / zur Mäßigung ermahnt/veranlasst werden [GG]

Analyse der Bedeutung: Vgl. ↑(jmdm./etw.) (keine/klare/enge) Schranken setzen. - Realienkundliches: Vgl. ↑(jmdm./etw.) (keine/klare/enge) Schranken setzen. - Diastratik: gehoben [DUR: Schranke] - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart; pejorativ - Interlingual Kompatibles: dän.: sætte en grænse for én [PONS]; engl.: to bring sb into line [PONS]; frz.: remettre qn à sa place [PONS]; isl.: setja e-m skorður [PONS]; nl.: iem op zijn nummer zetten [PONS]; port.: pôr limites a alguém [PONS]; serb.: vratiti nekoga u granice dozvoljenog [PONS]; span.: parar los pies a alguien [PONS]; span.: meter a alguien en cintura [PONS]; tschech.: odkazovat [perf odkazovatkázat] kohu do příslušných mezí [PONS] - Figuriertheit: Drastik [GG] - Querverweis: ↑(jmdm./etw.) (keine/klare/enge) Schranken setzen; ↑jmdm. aufs Dach steigen; ↑jmdn. kreuzigen / gekreuzigt werden

 

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